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Materialparameter ..................
Standsicherheitsnachweise .....
Literatur ................................
pcae-Programme unterstützen - je nach Ausbaustufe - folgende Bemessungsregeln (Normen)
DIN 1053-100 - Mauerwerk - Berechnung auf der Grundlage des semiprobabilistischen Sicherheitskonzepts
DIN EN 1996 (Eurocode 6) - Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten
Beide Normen beruhen auf dem Teilsicherheitskonzept und sind bis auf wenige Unterschiede identisch.
Im Folgenden werden die Materialparameter beschrieben, die von pcae verwendet werden.
Je nach Programmausbaustufe wird jedoch ggf. nur eine Teilmenge der u.a. Materialparameter angeboten werden.
Mauerwerk
Eine Mauerwerkswand setzt sich aus Steinen und Mörtel zusammen.
Da besonders die Festigkeit der Steine vom jeweiligen Standort der Herstellung abhängt, ist die Ermittlung der Materialparameter und damit auch die Bezeichnung des Werkstoffs in den nationalen Normen zu regeln.
In pcae-Programmen wird daher bei einer Eurocode-Bemessung, die sich nicht auf Deutschland bezieht (nicht NA-DE), die freie Parametereingabe vorausgesetzt (s.u.).
Der Baustoff kann als spezifiziertes oder typisiertes Mauerwerk beschrieben werden. Ferner steht – besonders für die nicht-deutsche EC 6 Anwendung – die freie Parametervorgabe zur Verfügung.
spezifiziertes Mauerwerk
In Auswahlboxen werden die möglichen Mauersteintypen und Mörtelgruppen angeboten.
In Abhängigkeit der Mauersteinarten werden die gängigen Typen nach
DIN 105 bzw. EN 771-1 Mauerziegel
DIN 106 bzw. EN 771-2 Kalksandsteine
DIN 18151/52 bzw. EN 771-3 Leichtbetonsteine
DIN 18153 bzw. EN 771-3 Betonsteine
DIN 4165/66 bzw. EN 771-4 Porenbetonsteine
(entnommen aus Gunkler/Budelmann bzw. EC 6) angeboten.
Es können auch Poroton-Planziegel ausgewählt werden, deren Rechenwerte allerdings über eine Einzelzulassung geregelt sind, die sich derzeit (8/2013) noch auf DIN 1053 (11'96) bezieht. Daher ist streng genommen eine
Bemessung nach DIN 1053-100 bzw. EC 6 nicht zulässig. Die entsprechenden Parameter sind zusätzlich vorzugeben.
Die Steinfestigkeiten (Tab. 4 und 5)
2, 4, 6, 8, 10, 12, 16, 20, 28, 36, 48, 60
und die Mörtelgruppen
I, II, IIa, III, IIIa, Dünnbettmörtel DM, Leichtmörtel LM 21, Leichtmörtel LM 36
können aus den Listen frei gewählt werden.
Es erfolgt keine Plausibilitätsüberprüfung der eingegebenen Werte.
typisiertes Mauerwerk
In Auswahlboxen werden die möglichen Mauerstein- und Mörtelgruppen angeboten.
Nach DIN 1053-100, 9.6 (Tab. 3), bzw. EC 6, 3.1.1, können
Mauerziegel, Kalksandsteine, Leichtbetonsteine, Betonsteine und Porenbetonsteine
als (s. 9.9.5.2,b bzw. EC 6, NA-DE, NDP zu 3.6.2(3),b)
Hohlblockstein, Hochlochstein (Steine mit Grifflöchern), Vollstein
ausgewählt werden.
Steinfestigkeitsklasse und Mörtelgruppe analog zu spezifiziertes Mauerwerk.
freie Parametereingabe
Die Eingabe eines spezifizierten oder typisierten Mauerwerks hat zur Folge, dass die folgenden Materialparameter vom Programm berechnet bzw. belegt werden.
Der Anwender hat an dieser Stelle jedoch die Möglichkeit, davon abweichende Werte einzugeben, um ggf. nicht erfasste Mauerwerkstypen zu definieren.
Bei Nachweisen nach EC 6 ohne deutschen Anhang (ohne NA-DE) ist die Vorgabe der folgenden Parameter obligatorisch.
Die Biegefestigkeit ist nur bei Wänden, die durch Horizontallasten auf Plattenbiegung beansprucht werden,
relevant und wird bei deutschen Normen vom Programm berechnet.
Materialsicherheit
Im Grenzzustand der Tragfähigkeit ergibt sich die Bemessungsdruckfestigkeit des Mauerwerks
n. DIN 1053-100, 9.9.1.1, bzw. EC 6, 2.4.1, zu
Dazu werden n. DIN 1053-100, Tab. 1, neben den Materialparametern (s.o.) in Abhängigkeit der Bemessungssituation folgende Werte gesetzt
Zudem können die Beiwerte direkt angegeben werden.
Nach EC 6, 2.4.3, 2.4.4, werden die Sicherheitsbeiwerte im nationalen Anhang geregelt, der Abminderungsbeiwert ist nur bei deutschen Anhängen (NA-DE) relevant.
Im Mauerwerksbau wird der Materialsicherheitsbeiwert γM um einen Faktor k0 ≥ 1 erhöht, wenn ungeschwächte
kurze Wände (s. Voraussetzungen) bemessen werden sollen.
Eine kurze Wand liegt vor, wenn die Querschnittsfläche der Wand A < 0.1 m2 ist.
Im Programm wird die Eingabe von k0 nur berücksichtigt, wenn eine kurze Wand vorliegt.
Nach EC 6, 6.1.2.1(3), wird der Erhöhungsfaktor berechnet zu
pcae-Programme unterstützen - je nach Ausbaustufe - folgende Bemessungsregeln (Normen)
DIN 1053-100 - Mauerwerk - Berechnung auf der Grundlage des semiprobabilistischen Sicherheitskonzepts
DIN EN 1996 (Eurocode 6) - Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten
Beide Normen beruhen auf dem Teilsicherheitskonzept und sind bis auf wenige Unterschiede identisch.
Im Folgenden werden sämtliche Nachweise beschrieben, die von pcae unterstützt werden.
Je nach Ausbaustufe des Programms kann jedoch ggf. nur eine Teilmenge der u.a. Nachweise angeboten werden.
Voraussetzungen
wird nach DIN 1053-100 bemessen, sind die Grundlagen der DIN 1055-100 zu beachten.
Eurocode 6 basiert auf den Eurocode-Normen DIN EN 1990 (Eurocode 0) und DIN EN 1991 (Eurocode 1).
Wände mit Querschnittsflächen A < 400 cm2 (DIN 1053-100, 8.9.1.1) sind nicht tragend und daher unzulässig
Wände mit Querschnittsflächen A < 1000 cm2 (DIN 1053-100, 5.3 bzw. EC 6, 6.1.2.1(3)) sind kurze Wände.
Für sie muss mit erhöhter Sicherheit bemessen werden (s. Materialsicherheit).
die Schlankheit einer i.W. vertikal beanspruchten Wand λ = hk/d darf nicht größer sein als
λmax= 25 (DIN 1053-100, 9.9.1.3) bzw. λmax = 27 (EC 6, 5.5.1.4)
dreiseitig (an einer Seite ausgesteift) gehaltene Wände dürfen eine Wandlänge von der 15-fachen Wanddicke nicht überschreiten (DIN 1053-100, 8.7.1, bzw. EC 6, 5.5.1.2(7))
vierseitig (an beiden Seiten ausgesteift) gehaltene Wände dürfen eine Wandlänge von der 30-fachen Wanddicke nicht überschreiten (DIN 1053-100, 8.7.1, bzw. EC 6, 5.5.1.2(7))
Pfeiler werden in beiden Richtungen gleichwertig auf Längskraft mit/ohne Biegung bemessen
Sicherheitskonzept
Es wird die Teilsicherheitsmethode angewandt, bei der die Einwirkungen nach der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens mit Sicherheitsbeiwerten behaftet werden (DIN 1055-100 bzw. EC 0 und EC 1).
Auf der Widerstandsseite wird die charakteristische Größe durch den maßgebenden Materialsicherheitsbeiwert γM geteilt (DIN 1053-100 bzw. EC 6), wodurch sich der entsprechende Bemessungswert ergibt.
Im Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) sind sowohl die normale (ständige und veränderliche) als auch die außergewöhnliche Bemessungssituation (Katastrophe und Erdbeben) zu untersuchen.
Der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) wird i.A. nur für die seltene und häufige
Einwirkungskombination relevant.
Bemessung mit dem genaueren Verfahren (GZT)
Nach DIN 1053-100, 9.9, bzw. EC 6, 6, können - je nach Ausbaustufe des Programms - folgende Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit geführt werden
Zusätzlich kann ein Nachweis speziell für Wände mit Erddruckbelastung oder für windbeanspruchte Wände
geführt werden.
Nachweis im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG)
Nach DIN 1053-100 bzw. EC 6 sind u.U. folgende Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit zu führen
Nachweis bei zentrischer und exzentrischer Druckbeanspruchung
Nach DIN 1053-100, 9.9.1, bzw. EC 6, 6.1.2, ist im Grenzzustand der Tragfähigkeit nachzuweisen
bei vorwiegend biegebeanspruchten Bauteilen (z.B. Wind-, Aussteifungsscheiben, Pfeiler) gilt
Scheibenbeanspruchung liegt vor, wenn die Wand parallel zur ihrer Fläche belastet wird.
Plattenbeanspruchung entsteht bei senkrecht auf die Wand wirkender Belastung.
geschosshohe Wände sind am Wandkopf, Wandfuß und in halber Geschosshöhe (Wandmitte) nachzuweisen.
Wandkopf, Wandfuß
Der Abminderungsfaktor beträgt am Wandkopf, Wandfuß
Wandmitte (gilt auch als Knicksicherheitsnachweis)
DIN 1053-100, 9.9.2 und EC 6, Anh. NA.G
EC 6, Anh. G
zusätzliche Eingabeparameter
Die Knicklänge kann entweder als ein Vielfaches der Wandhöhe bzw. als Knicklängenbeiwert β = hk/hw beschrieben oder, bei Eingabe von 0, nach Norm vom Programm ermittelt werden.
Nach Norm ergibt sich für
frei stehende Wände oder Pfeiler
 
 
zweiseitig (d.h. oben und unten) gehaltene Wände oder zweiseitig gelagerte Pfeiler
 
  Nach DIN 1053-100 darf bei flächig aufgelagerten Massivdecken der Knicklängenbeiwert β abgemindert werden, bei em0 ≤ d/6 auf β = 0.75 bzw. wenn em0 = d/3 auf β = 1.0 (dazwischen linear interpolieren).
  Die erforderliche Auflagertiefe a einer einseitig aufgelagerten Decke beträgt bei d ≥ 125 mm: a ≥ 2/3 d
bzw. bei d < 125 mm: a ≥ 85 mm.
  Nach EC 6 darf der Knicklängenbeiwert β bei flächig aufgelagerten Stahlbetondecken abgemindert werden, wenn die Lastausmitte am Wandkopf nicht größer als das 0.25-fache der Wanddicke ist.
  Die Auflagertiefe a einer einseitig aufgelagerten Decke muss mindestens 2/3 der Wanddicke betragen.
  Bei Holzbalkendecken darf nicht abgemindert werden; die Auflagertiefe einer einseitig aufgelagerten Decke muss mindestens 2/3 der Wanddicke ≥ 85 mm sein.
 
dreiseitig gehaltene Wände (mit einem freien vertikalen Rand)
  DIN 1053-100
 
  EC 6
 
 
vierseitig gehaltene Wände
  DIN 1053-100
 
  EC 6
 
 
  I.A. müssen Wände nach DIN 1053-100, 9.9.1.3, bzw. EC 6, 6.1.2.2(2), mit Schlankheiten von λc oder größer den Einfluss des Kriechens berücksichtigen. Der Rechenwert der Endkriechzahl wird in Abhängigkeit der Mauersteinart DIN 1053-100, Tab. 3, bzw. nach EC 6, 3.7.4.(2), dem nationalen Anhang entnommen.
zweiachsige Beanspruchung
Bei zweiachsiger Beanspruchung kann ein Nachweis auf Doppelbiegung geführt werden.
Hierzu wird der Abminderungsfaktor als Produkt aus parallelem und senkrechtem Anteil ermittelt.
Der Nachweis der Doppelbiegung darf entfallen, wenn Biegung um die starke Achse nicht maßgebend wird,
d.h. wenn gilt
Der Nachweis wird nur von deutschen Normen (DIN 1053-100 bzw. EC 6, NA-DE) verlangt.
Nachweis einer ungewollten Horizontallast
Nach DIN 1053-100, 9.9.1.4, ist bei zweiseitig gehaltenen Wänden mit Wanddicken d < 175 mm und mit Schlankheiten hk/d > 12 und mit Wandbreiten b < 2 m der Einfluss einer ungewollten horizontalen Einzellast H = 0.5 kN, die als außergewöhnliche Einwirkung in halber Geschosshöhe angreift, im Grenzzustand der Tragfähigkeit nachzuweisen.
Der Nachweis darf entfallen, wenn gilt
Bei Kellerwänden und Pfeilern entfällt dieser Nachweis generell.
Beim Mauerwerk-Detailnachweis wird lediglich überprüft, ob ein entsprechender Nachweis zu führen ist.
Der Nachweis ist nur nach DIN 1053-100 zu führen.
Nachweis der Teilflächenpressung
Im Grenzzustand der Tragfähigkeit ist nachzuweisen, dass eine Einzellast F1d über ihre Lagerplatte (belastete Fläche)
vom Mauerwerk aufgenommen werden kann.
Der Pressungsfaktor kann entweder vom Programm vorgegeben oder nach Norm berechnet werden.
DIN 1053-100, 9.9.3
Teilflächenpressung
Wenn die Teilfläche A1 ≤ 2 · d2 und die Exzentrizität der Teilfläche e1 ≤ d / 6 ist, darf α erhöht werden auf
EC 6, 6.1.3
Teilflächenpressung
Wenn die Exzentrizität der Teilfläche e1 ≤ d / 4 ist, darf β erhöht werden auf
Nach NA-DE: Wenn die Teilfläche A1 ≤ 2 · t2 und die Exzentrizität der Teilfläche e1 ≤ t / 6 ist, darf β erhöht werden auf den Wert von α nach DIN 1053-100 (s.o.).
Ist keine Lagerplatte eingegeben (A1 = 0), wird die Aufstandsfläche angenommen zu A1 = d2 (e1 = 0, a1 = lw /2).
Nachweis der Biegezugbeanspruchung
Bei einer Beanspruchung senkrecht zur Wandfläche (z.B. aus Wind, Erddruck) entstehen im Mauerwerk je nach Lastabtrag Biegezugspannungen, die zu Bruchebenen senkrecht oder parallel zu den Lagerfugen führen können.
Nach DIN 1053-100, 9.9.4, bzw. EC 6, NA-DE, 3.6.3(3), dürfen Zugspannungen, die parallele Bruchebenen
begünstigen, nicht auftreten.
Die Biegezugbeanspruchungen bei Bruchebenen senkrecht zur Lagerfuge sind dagegen im Grenzzustand der Tragfähigkeit nachzuweisen.
DIN 1053-100, 9.9.4 (Bruchebene senkrecht zur Lagerfuge)
EC 6, 6.3 (Bruchebene senkrecht oder parallel zur Lagerfuge)
Voraussetzung: Die Bemessungsspannung infolge Vertikallast ist nicht kleiner als 0.1 N/mm2 und die Schlankheit in der betrachteten Richtung ist nicht größer als 20.
Bei Pfeilern wird dieser Nachweis nicht geführt.
Schubnachweis
Nach DIN 1053-100, 9.9.5, bzw. EC 6, 6.2, ist im Grenzzustand der Tragfähigkeit nachzuweisen
Nach EC 6, 6.2(2), ohne deutschen Bezug wird der Bemessungswert der Schubtragfähigkeit errechnet aus
Nach DIN 1053-100 bzw. EC 6, NA-DE, ist hingegen je nach Kraftrichtung zu unterscheiden zwischen Scheibenschub infolge von Kräften parallel zur Wandrichtung und Plattenschub infolge von Kräften senkrecht dazu.
Pfeiler erhalten in beiden Bemessungsrichtungen Plattenschub.
Querschnittsbereiche, in denen die Fugen rechnerisch klaffen, dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.
Scheibenschub
Plattenschub
Wird die Haftscherfestigkeit zur Berechnung der Schubfestigkeit herangezogen, ist n. EC 6, NA-DE, 3.6.2(3), der Nachweis der zulässigen Randdehnungen (GZG) zu führen.
Bei Windscheiben darf n. DIN 1053-100, 9.9.5.1, der Schubtragfähigkeitsbeiwert αs bzw. n. EC 6, NA-DE, 6.2(NA.12), die rechnerische Wandlänge lcal erhöht werden (s. Scheibenschub).
Bei Elementmauerwerk mit Dünnbettmörtel und üst/hst < 0.4 ist n. EC 6, NA-DE, 6.2(NA.13), die Querkrafttragfähigkeit in Scheibenrichtung infolge Schubdruckversagen am Wandfuß nachzuweisen mit
Des Weiteren ist bei Elementmauerwerk mit unvermörtelten Stoßfugen und hst>lst n. EC 6, NA-DE, 6.2(NA.14), die Querkrafttragfähigkeit in Scheibenrichtung infolge Fugenversagens am Einzelstein in Wandmitte nachzuweisen mit
Grenzlastnachweis für Kellerwände
Nach DIN 1053-100, Abs. 10, bzw. EC 6, 6.3.4, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren zum Nachweis von Mauerwerkswänden unter Erddruckbelastung verwendet werden.
DIN 1053-100, 10
Nach DIN 1053-100, Abs. 10, darf bei Kellerwänden der Nachweis auf Erddruck entfallen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
lichte Höhe der Kellerwand hW ≤ 2.60 m, Wanddicke d ≥ 240 mm
Kellerdecke wirkt als Scheibe und kann die aus dem Erddruck entstehenden Kräfte aufnehmen
charakteristische Nutzlast auf der Geländeoberfläche qk ≤ 5 kN/m2, Geländeoberfläche steigt nicht an,
Anschütthöhe hA ≤ hW
Sonder- und Erdbebenlasten werden nicht berücksichtigt.
Der Nachweis kann entweder in halber Höhe der Anschüttung oder unterhalb der Kellerdecke geführt werden.
Der jeweils maßgebende Bemessungswert der Wandnormalkraft muss innerhalb folgender Grenzen liegen
halbe Anschütthöhe
unterhalb der Kellerdecke
DIN EC 6, 6.3.4, bzw. EC 6-3, 4.5
Nach EC 6-3, 4.5, darf bei Kellerwänden, die durch horizontalen Erddruck beansprucht werden, ein vereinfachter Nachweis geführt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
lichte Höhe der Kellerwand h ≤ 2.60 m, Wanddicke t ≥ 200 mm
Kellerdecke wirkt als aussteifende Scheibe und kann die aus dem Erddruck entstehenden Kräfte aufnehmen
charakteristische Verkehrslast auf der Geländeoberfläche qk ≤ 5 kN/m2,
keine Einzellast ≥ 15 kN im Abstand ≤ 1.5 m zur Wand
Geländeoberfläche steigt nicht an, Anschütthöhe hA ≤ h
kein hydrostatischer Druck auf der Wand
Der Nachweis wird in halber Höhe der Anschüttung geführt.
Der jeweils maßgebende Bemessungswert der Wandnormalkraft muss innerhalb folgender Grenzen liegen.
EC 6, NA-DE, NCI zu 6.3.4
lichte Höhe der Kellerwand h ≤ 2.60 m, Wanddicke t ≥ 240 mm
Kellerdecke wirkt als aussteifende Scheibe und kann die aus dem Erddruck entstehenden Kräfte aufnehmen
charakteristische Verkehrslast auf der Geländeoberfläche qk ≤ 5 kN/m2
Geländeoberfläche steigt nicht an, Anschütthöhe hA ≤ 1.15 · h
 
Bei Pfeilern wird dieser Nachweis nicht geführt.
Mindestauflast für windbeanspruchte Außenwände
Werden vereinfachte Bemessungsmethoden angewandt, darf für Wände, die als Endauflager für Decken dienen und durch Wind beansprucht werden, der Nachweis der Mindestauflast nach EC 6-3, 4.2.1.2, (NA.4) geführt werden.
Dazu ist die folgende Gleichung auszuwerten
Begrenzung der planmäßigen Exzentrizitäten (GZG)
Nach DIN 1053-100, 5.4, bzw. EC 6, NA-DE, 7.2, dürfen klaffende Fugen infolge der planmäßigen Exzentrizitäten der einwirkenden Lasten höchstens bis zum Schwerpunkt des Gesamtquerschnitts entstehen.
Nach DIN 1053-100 ist die charakteristische Einwirkungskombination sowohl parallel als auch senkrecht zur Wandebene zu verwenden.
Nach EC 6 wird senkrecht zur Wandebene die seltene, in Wandlängsrichtung jedoch die häufige
Einwirkungskombination angewandt.
Die charakteristische Lastkombination wird in der seltenen Einwirkungskombination gebildet.
Der Nachweis in Wandlängsrichtung ist nach EC 6 nur für Wände mit Abmessungen l/h < 0.5 am Wandfuß zu führen.
Der Nachweis wird nur von deutschen Normen (DIN 1053-100 bzw. EC 6, NA-DE) verlangt.
Nachweis der zulässigen Randdehnungen (GZG)
Nach DIN 1053-100, 9.9.1.2, bzw. EC 6, NA-DE, 7.2, ist bei Windscheiben mit einer Ausmitte e > l/6 der Nachweis der zulässigen Randdehnungen für die seltene (charakteristische) Bemessungssituation zu führen.
Nach EC 6 ist der Nachweis jedoch nur erforderlich, wenn die Haftscherfestigkeit beim Schubnachweis in Scheibenrichtung in Ansatz gebracht wird.
Die rechnerische Randdehnung aus der Scheibenbeanspruchung auf der Seite der Klaffung darf den Wert εR = 10-4 nicht überschreiten. Der E-Modul wird dabei zu EM = 1000 fk angenommen.
Wenn auf den Ansatz der Haftscherfestigkeit fvk0 bei der Ermittlung der Schubfestigkeit verzichtet wird, kann nach
DIN 1053-100 der Nachweis für die häufige Einwirkungskombination geführt werden.
Bei Pfeilern wird der Nachweis nicht geführt.
Der Nachweis wird nur von deutschen Normen (DIN 1053-100 bzw. EC 6, NA-DE) verlangt.
DIN 1053-100 Mauerwerk - Berechnung auf Grundlage des semiprobabilistischen Sicherheitskonzepts,
Ausgabe September 2007
DIN 1055-100 Einwirkungen auf Tragwerke - Grundlagen der Tragwerksplanung, Sicherheitskonzept und
Bemessungsregeln, Ausgabe März 2001
DIN EN 1990, Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung; Deutsche Fassung EN 1990:2002 + A1:2005 + A1:2005/AC:2010, Deutsches Institut für Normung e.V., Ausgabe Dezember 2010
DIN EN 1990/NA, Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung; Deutsches Institut für Normung e.V., Ausgabe Dezember 2010
DIN EN 1991-1-1, Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau; Deutsche Fassung EN 1991-1-1:2002 + AC:2009,
Deutsches Institut für Normung e.V., Ausgabe Dezember 2010
DIN EN 1991-1-1/NA, Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter -Eurocode 1: Einwirkungen auf
Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im
Hochbau; Deutsches Institut für Normung e.V., Ausgabe Dezember 2010
DIN EN 1996-1-1, Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 1-1: Allgemeine
Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk; Deutsche Fassung EN 1996-1-1:2005 + A1:2012,
Deutsches Institut für Normung e.V., Ausgabe Februar 2013
DIN EN 1996-1-1/NA, Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk; Deutsches Institut für Normung e.V., Ausgabe Mai 2012
DIN EN 1996-3, Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten; Deutsche Fassung EN 1996-3:2006 + AC:2009, Deutsches Institut für Normung e.V., Ausgabe Dezember 2010
DIN EN 1996-3/NA, Nationaler Anhang -National festgelegte Parameter - Eurocode 6: Bemessung und
Konstruktion von Mauerwerksbauten - Teil 3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte
Mauerwerksbauten; Deutsches Institut für Normung e.V., Ausgabe Januar 2012
Jäger, W. & Marzahn, G.: Mauerwerk - Bemessung nach DIN 1053-100, Verlag Ernst & Sohn, Berlin 2010
Gunkler, E. & Budelmann, H.: Mauerwerk kompakt, Werner Verlag - Wolters Kluwer Deutschland GmbH,
Köln 2008
Schneider, K.-J., Sahner, G. & Rast, R.: Mauerwerksbau aktuell - Praxishandbuch 2008,
Bauwerk Verlag GmbH, Berlin 2008
Schubert, P., Schneider, K.-J. & Schoch, T.: Mauerwerksbau - Praxis, 2. Auflage, Bauwerk Verlag GmbH,
Berlin 2009
Mauerwerk Kalender, Verlag Ernst und Sohn, Berlin
Mauerwerk, Zeitschrift für Technik und Architektur, Heft 2, April 2012, Verlag Wilhelm Ernst und Sohn
Mauerwerk, Zeitschrift für Technik und Architektur, Heft 2, April 2013, Verlag Wilhelm Ernst und Sohn