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die
Berechnung der
äußeren
Standsicherheitsnachweise
erfolgt mit Hilfe
fiktiver lotrechter
Gleitflächen,
die vom hinteren
Spornende ausgehen |
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der
Wandreibungswinkel
im Bereich der
Auflast wird,
sofern nichts
anderes vorgegeben
wird, zu δ
= β,
im Bereich der
Spornhinterkante
zu δ = 2/3
φ gesetzt |
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Ist im Eigenschaftsblatt
für die DIN-Einstellungen
die Option Direkte Bemessung
ausgewählt, werden bei
Berechnung n. EC 7 bzw. DIN 1054:2010
entspr. den Abschnitten 6.4 und 6.5
die Nachweise zur äußeren
Standsicherheit von Flächengründungen
geführt. |
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Tragfähigkeitsnachweise
(ULS, Grenzzustand der Tragfähigkeit) |
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Sicherheit
gegen Kippen (Grenzzustand
EQU) |
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Grundbruchsicherheit
(Grenzzustand
GEO-2) |
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Gleitsicherheit
(Grenzzustand
GEO-2) ............ |
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Gebrauchstauglichkeitsnachweise
(SLS, Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit) |
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Begrenzung
einer klaffenden
Fuge .................. |
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Verschiebung
in der Sohlfläche ....................... |
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Setzung
...................................................... |
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Durch Wahl der Option
nur
für einfache Fälle
wird das Verfahren nach Abschnitt A
6.10 unter der Bezeichnung Vereinfachter
Nachweis in Regelfällen im
Grenzzustand (GEO-2) geführt. |
Dabei handelt es sich
um einen vereinfachten Nachweis auf
tabellarischer Basis, der die "direkten"
Nachweise Grundbruch, Gleiten und Setzungsermittlung
ersetzt. |
Der Kippnachweis und der
Nachweis der zulässigen Lage der
Sohldruckresultierenden werden auch
hier geführt. |
Liegen einfache und überschaubare
Bodenverhältnisse vor und sind
alle weiteren Voraussetzungen erfüllt,
hat dies für den Anwender den Vorteil,
dass auf weitere Angaben zu den Bodenkennwerten
verzichtet werden kann. |
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Die
direkte Nachweisführung
liefert aber i.d.R.
die wirtschaftlicheren
Ergebnisse. |
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Bei Wahl der dritten Option
individuell
können vom Anwender gezielt nur
bestimmte Nachweise oder auch vereinfachtes
Verfahren und direkte Nachweise gleichzeitig
geführt werden. |
So könnte z.B. der
Nachweis für einfache Fälle
geführt werden und zusätzlich
der Gleitsicherheitsnachweis. |
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Unterschiede
bei Berechnung n. DIN 1054:2005 |
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Im Gegensatz zur Berechung
nach EC 7 ergeben sich folgende Unterschiede. |
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der Nachweis
zur Begrenzung
einer klaffenden Fuge
ist geteilt in einen
Tragfähigkeitnachweis
(zulässige Ausmitte
der Sohldruckresultierenden
unter Gesamtlast) und
einen Gebrauchtauglichkeitsnachweis
(zulässige Ausmitte
der Sohldruckresultierenden
unter ständigen
Lasten) |
In der
Vorgehensweise gibt
es aber keine Unterschiede;
so wird auch der Tragfähigkeitsnachweis
n. DIN 1054:2005 mit
charakteristischen Schnittgrößen
geführt. |
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der Nachweis
gegen Verschiebung in
der Sohlfläche
entfällt |
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der vereinfachte
Nachweis in Regelfällen
wird auf charakteristischer
Basis geführt |
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die Klassifikation
der Bemessungssituationen
erfolgt noch mit LF
1, LF 2 und LF 3, während
n. EC 7 hierfür
die Bezeichnungen BS-P,
BS-T, BS-A und BS-E
verwendet werden |
Dabei
ist der einzige Unterschied,
dass mit BS-E die Erdbebensituation
als separate außergewöhnliche
Situation behandelt
wird (n. DIN 1054:2005
als LF 3 behandelt).
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Erdwiderstand |
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Der Erdwiderstand wird
nach DIN 4085:2011 ermittelt. |
Der Erddruckbeiwert kann
dabei entweder für Erdruhedruck,
ebene Gleitflächen oder für
gekrümmte Gleitflächen berücksichtigt
werden. |
Eventuell vorhandene Kohäsion
wird vernachlässigt. |
Unter Berücksichtigung
eines vom Anwender zu bestimmenden Mobilisierungsfaktors
wird der Erddruck dann als Einwirkung
entgegen der Horizontalkraft bei den
Nachweisen berücksichtigt, wobei
sichergestellt wird, dass der Erdwiderstand
nicht größer als die vorhandene
charakteristische Horizontalkraft angesetzt
wird. |
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Ersatzfläche
zur Berücksichtigung
außermittiger Belastung
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In den Nachweisen der
Grundbruchsicherheit, des aufnehmbaren
Sohldrucks in einfachen Fällen
(Regelfall-
bemessung) und der Gleitsicherheit
wird die Außermittigkeit der Last
rechnerisch dadurch erfasst, dass die
Gründungsfläche durch eine
reduzierte Fläche ersetzt wird. |
Diese Ersatzfläche
entspricht der Teilfläche der Gründung,
bei der die Resultierende der vertikalen,
charakteristischen Last im Schwerpunkt liegt. |
Bei einer rechteckigen
Gründungsfläche ergibt sich
die Ersatzfläche zu |
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