Seite erweitert Dezember 2022
Kontakt
Programmübersicht
Bestelltext
Infos auf dieser Seite ... als pdf 
äußere Standsicherheit ..........
Gleitsicherheit .......................
Setzungsermittlung ................
Kippsicherheit .......................
Begrenzung klaffende Fuge .....
vereinf. Nachweis Regelfälle ....
Grundbruchsicherheit .............
Verschiebung Sohlfläche ........
Drehfeder Fundament-Baugr.
   
Erdwiderstand .......................
weitere pcae-Grundbauprogramme
Böschungsbruch ....................
Winkelstützwand ....................
Erddruckermittlung .................
Spundwand/Trägerbohlwand
Bohr- / Ramm- / Mikropfahl ....
Kellerwand .............................
Vorgehensweise n. EC 7
Ist im Eigenschaftsblatt für die Nachweisparameter zur Standsicherheit die Option Direkte Bemessung ausgewählt, werden bei Berechnung n. EC 7 bzw. DIN 1054:2021 entspr. den Abschnitten 6.5 und 6.6 die Nachweise zur äußeren Standsicherheit von Flächengründungen geführt.
Tragfähigkeitsnachweise (ULS, Grenzzustand der Tragfähigkeit)
Sicherheit gegen Kippen (Grenzzustand EQU)
Grundbruchsicherheit (Grenzzustand GEO-2)
Gleitsicherheit (Grenzzustand GEO-2) ............
Gebrauchstauglichkeitsnachweise (SLS, Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit)
Begrenzung einer klaffenden Fuge ..................
Verschiebung in der Sohlfläche .......................
Setzung  ......................................................
Durch Wahl der Option nur für einfache Fälle wird das Verfahren nach Abschnitt A 6.10 unter der Bezeichnung Vereinfachter Nachweis in Regelfällen im Grenzzustand (GEO-2) geführt.
Dabei handelt es sich um einen vereinfachten Nachweis auf tabellarischer Basis, der die "direkten" Nachweise Grundbruch, Gleiten und Setzungsermittlung ersetzt.
Der Kippnachweis und der Nachweis der zulässigen Lage der Sohldruckresultierenden werden auch hier geführt.
Liegen einfache und überschaubare Bodenverhältnisse vor und sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, hat dies
für den Anwender den Vorteil, dass auf weitere Angaben zu den Bodenkennwerten verzichtet werden kann.
Die direkte Nachweisführung liefert aber i.d.R. die wirtschaftlicheren Ergebnisse.
Bei Wahl der dritten Option individuell können vom Anwender gezielt nur bestimmte Nachweise oder auch vereinfachtes Verfahren und direkte Nachweise gleichzeitig geführt werden.
So könnte z.B. der Nachweis für einfache Fälle geführt werden und zusätzlich der Gleitsicherheitsnachweis.
Unterschiede bei Berechnung n. DIN 1054:2005
Im Gegensatz zur Berechung nach EC 7 ergeben sich folgende Unterschiede
der Nachweis zur Begrenzung einer klaffenden Fuge ist geteilt in einen Tragfähigkeitnachweis (zulässige
Ausmitte der Sohldruckresultierenden unter Gesamtlast) und einen Gebrauchtauglichkeitsnachweis (zulässige Ausmitte der Sohldruckresultierenden unter ständigen Lasten)
der Nachweis gegen Verschiebung in der Sohlfläche entfällt
der vereinfachte Nachweis in Regelfällen wird auf charakteristischer Basis geführt
die Klassifikation der Bemessungssituationen erfolgt noch mit LF 1, LF 2 und LF 3, während n. EC 7 hierfür die Bezeichnungen BS-P, BS-T, BS-A und BS-E verwendet werden.
Einziger Unterschied dabei ist, dass mit BS-E die Erdbebensituation als separate außergewöhnliche Situation behandelt wird (n. DIN 1054:2005 als LF 3 behandelt).
Auftriebskraft
Falls die Einbindetiefe der Fundamentplatte unter dem Grundwasserstand liegt, ergibt sich die Auftriebskraft
wie folgt
Die Auftriebskraft wird als ständige Einwirkung in allen Nachweisen berücksichtigt.
Ersatzfläche zur Berücksichtigung außermittiger Belastung
In den Nachweisen der Grundbruchsicherheit, des aufnehmbaren Sohldrucks in einfachen Fällen (Regelfall-
bemessung) und der Gleitsicherheit wird die Außermittigkeit der Last rechnerisch dadurch erfasst, dass die Gründungsfläche durch eine reduzierte Fläche ersetzt wird.
Diese Ersatzfläche entspricht der Teilfläche der Gründung, bei der die Resultierende der vertikalen,
charakteristischen Last im Schwerpunkt liegt.
Bei einer rechteckigen Gründungsfläche ergibt sich die Ersatzfläche zu
Der Nachweis gegen Kippen ist ein Tragfähigkeitsnachweis, der nach EC 7 im Grenzzustand EQU geführt wird.
Dabei wird für jede Kante die Summe der stabilisierenden und destabilisierenden Momente ermittelt.
Bei Einhaltung der Bedingung
ist der Nachweis erfüllt.
Obwohl der Nachweis nicht Teil der DIN 1054:2005 ist, wird er vom Programm auch bei Berechung nach
DIN geführt. Die Schnittgrößen werden dafür im Grenzzustand 1A ermittelt.
Der Nachweis der Grundbruchsicherheit ist ein Tragfähigkeitsnachweis, der n. EC 7 im Grenzzustand GEO-2 und
n. DIN 1054:2005 im Grenzzustand 1B geführt wird.
Grundbruchwiderstand
Der Grundbruchwiderstand wird n. DIN 4017:2006-03 ermittelt.
Er setzt sich aus einem Breiten-, einem Tiefen- und einem Kohäsionsanteil zusammen und ergibt sich zu
Die Ersatzabmessungen ergeben sich infolge einer außermittigen Belastung.
Der  Bemessungswert des Grundbruchwiderstands wird mit dem zugehörigen Teilsicherheitsbeiwert ermittelt
Vorgehensweise bei geschichtetem Boden
Bei geschichtetem Boden werden die Rechenwerte für c, γ1, γ2 und φ über die Methode des gewogenen
Mittels ermittelt.
Dabei wird der Boden nur bis zur Tiefe der Gleitscholle berücksichtigt.
Gleitscholle
Bei lotrechter Belastung, zentrisch oder auch außermittig, wird die Tiefe der Gleitscholle, die sich bei einem Grundbruch einstellen würde, wie folgt angenommen
Bei schräger Belastung bzw. zusätzlicher horizontaler Last ergibt sich die rechnerische Tiefe der Gleitscholle aus
Da die Tiefe der Gleitscholle vom Rechenwert der inneren Reibung abhängig ist und dieser wiederum bei
geschichtetem Boden von der Tiefe der Gleitscholle, sind diese beiden Werte iterativ zu ermitteln.
Tragfähigkeitsbeiwerte
Die Tragfähigkeitsbeiwerte werden nach Abs. 7.2.2 ermittelt und sind ausschließlich abhängig vom
Winkel der inneren Reibung φ.
Formbeiwerte
Die Formbeiwerte berücksichtigen die Grundrissform und berechnen sich nach Tab. 2 der DIN 4017 für ein
Rechteck wie folgt
Lastneigungsbeiwerte
Bei horizontaler Belastung dienen Neigungsbeiwerte zur Berücksichtigung der zusätzlichen horizontalen Belastung.
Die Neigungsbeiwerte werden nach Tab. 3 der DIN 4017:2006 ermittelt und sind i.W. abhängig vom Neigungswinkel
der resultierenden charakteristischen Last eines Lastkollektivs
Ausnutzung
Um die Ergebnisse aller Lastkollektive vergleichen zu können, wird vom Programm eine Ausnutzung ermittelt
Damit der Nachweis erfüllt ist, müssen die Ausnutzungen aller Lastkollektive < 1.0 sein.
Der Nachweis der Gleitsicherheit ist ein Tragfähigkeitsnachweis, der n. EC 7 im Grenzzustand GEO-2 und
n. DIN 1054:2005 im Grenzzustand 1B geführt wird.
Gleitwiderstand
Unter der Annahme konsolidierten Bodens berechnet sich der charakteristische Gleitwiderstand zu
Der Sohlreibungswinkel ist im Eigenschaftsblatt für den Boden vom Anwender vorzugeben.
Der Quotient aus charakteristischem Gleitwiderstand und Teilsicherheitsbeiwert ergibt den Bemessungswert
Erdwiderstand
Der Erdwiderstand kann angesetzt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind
das Bauwerk kann ohne Gefahr eine hinreichende Verschiebung ausführen
der beanspruchte Boden muss, wenn er nichtbindig ist, mindestens eine mitteldichte Lagerung,
wenn er bindig ist, mindestens eine steife Konsistenz haben
der Boden vor dem Bauwerk darf weder vorübergehend noch dauerhaft entfernt werden
Das Maß der für das Bauwerk verträglichen Mobilisierung muss vom Anwender im Eigenschaftsblatt für den Boden vorgegeben werden. Der Wert des mobilisierten Erdwiderstands wird zusätzlich durch den Teilsicherheitsbeiwert für
den Erdwiderstand im GEO-2 abgemindert. Dies ergibt den Bemessungswert des Erdwiderstands
Die Wirkungsbreite für den Erdwiderstand wird bei zweiachsiger Belastung entsprechend den Horizontallastkomponenten der beiden Lastrichtungen gewichtet
Vom Programm wird zusätzlich sichergestellt, dass der angesetzte charakteristische Wert des mobilisierten
Erdrucks nicht höher als der charakteristische Wert der resultierenden Horizontalkraft ist.
Ausnutzung
Um die Ergebnisse aller Lastkollektive vergleichen zu können, wird vom Programm eine Ausnutzung ermittelt
Damit der Nachweis erfüllt ist, müssen die Ausnutzungen für alle Lastkollektive < 1.0 bzw. die
Sicherheiten > 1.0 sein.
Der Nachweis zur Begrenzung einer klaffenden Fuge ist ein Gebrauchstauglichkeitsnachweis, der nach
DIN 1054:2021-04, Abs. A 6.6.5, geführt wird.
Der Nachweis besteht aus zwei Teilen. Dabei ist nachzuweisen, dass
unter ständigen Lasten keine klaffende Fuge auftritt und
bei ständigen und veränderlichen Lasten (Gesamtlast) in der ungünstigsten Kombination maximal ein Klaffen
bis zum Schwerpunkt auftritt
Bei rechteckigen Gründungsflächen erfolgt der Nachweis über die Einhaltung von maximalen Ausmitten.
unter ständigen Lasten tritt keine klaffende Fuge auf, wenn für die Lage der Sohldruckresultierenden folgende Bedingung eingehalten ist
unter Gesamtlast darf die klaffende Fuge bis maximal zum Schwerpunkt reichen.
Dies ist nachgewiesen, wenn für die Lage der Sohldruckresultierenden folgende Bedingung eingehalten ist
Unterschiede bei der Berechnung nach DIN 1054:2005
In der Ausgabe der DIN 1054 von 2005 war der zweite Teil des Nachweises, der unter Gesamtlast zu führen ist,
formal ein Tragfähigkeitsnachweis. Als Nachweis gegen Verlust der Lagesicherheit wurde er dort dem Grenz-
zustand 1A zugeordnet. Trotzdem war er ebenfalls mit 1.0-fachen Schnittgrößen zu führen.
Der wesentliche Unterschied zu den neueren Ausgaben der Norm ist, dass in den alten Normen auch außergewöhnliche Lasten berücksichtigt wurden.
Bei diesem Nachweis handelt es sich um einen Gebrauchstauglichkeitsnachweis.
Bei Berechnung n. EC 7 wird er gemäß DIN 1054:2021-04, Abs. 6.6.6, geführt. Damit soll sichergestellt werden,
dass keine unzuträglichen Verschiebungen in horizontaler Richtung eintreten.
Der Nachweis gilt als erfüllt, wenn beim Nachweis der Gleitsicherheit auf den Ansatz des Erdwiderstands
verzichtet werden kann.
Der Nachweis der zulässigen Setzung ist ein Gebrauchstauglichkeitsnachweis.
Bei Berechnung nach aktueller Norm wird die Setzungsberechnung unter Anwendung geschlossener Formeln entsprechend DIN 4019:2015-05 ausgeführt.
Bei Berechnung nach DIN 1054:2010 oder älter entspr. DIN 4019, Teil 1:1979-04, und DIN 4019, Teil 2:1981-02.
setzungserzeugende Spannung unter der Fundamentsohle
Die setzungserzeugende Spannung ergibt sich aus der Differenz von Sohlspannungen σ0 aus Bauwerkslasten und Spannungen σa infolge Aushublasten (die nun nicht mehr vorhanden sind)
Für den Fall, dass σ0 nicht wesentlich größer als die Aushubentlastung ist
wird jedoch der volle Wert der Bauwerkslasten als setzungserzeugend angesetzt
Grenztiefe
Die in der Sohlfuge beginnende Grenztiefe ist die Tiefe, bis zu der die Setzungsanteile der Bodenschichten
berücksichtigt werden.
Sofern die Grenztiefe ds nicht vom Benutzer vorgegeben wird, wird sie vom das Programm iterativ anhand der
Bedingung ermittelt, dass die setzungserzeugenden Spannungen unter dem kennzeichnenden Punkt in dieser
Tiefe gleich 20% der Überlagerungsspannungen aus der Eigenlast des Bodens sind
Eine Vorgabe der Grenztiefe durch den Anwender ist sinnvoll, wenn unterhalb der Fundamentsohle eine setzungsunempfindliche Schicht (z.B. Fels) in einer Tiefe ansteht, die geringer als die errechnete ist.
Die zu berechnenden Setzungen wären dann geringer.
Unbedingt zu empfehlen ist es aber, wenn eine sehr weiche Schicht in dem Bereich ansteht, der als Grenztiefe vom Programm errechnet werden würde, die Grenztiefe manuell auf die untere Grenze dieser Schicht festzulegen.
Setzungsbeiwerte und Setzungsanteile
Beginnend unter der Fundamentsohle bis zur Grenztiefe werden für jede Kote, an der ein Schichtwechsel ansteht, die Setzungsbeiwerte und die sich daraus zu errechnenden Setzungsanteile der darüber liegenden Schichten ermittelt.
Die Setzungsanteile aus gleichmäßiger Last und aus Momentenbeanspruchung werden dabei getrennt betrachtet.
Die Beiwerte f für die Setzung aus gleichmäßiger Last unter dem kennzeichnenden Punkt werden nach Kany, M. (Berechnung von Flächengründungen, Verlag Wilhelm Ernst & Sohn, 2. Aufl., 1974, Band 2), Tab. 4, die Beiwerte
fx und fy für die Schiefstellung aus Momentenbelastung nach Sherif, G. und König, G. (Platten und Balken auf nachgiebigem Baugrund, Springer 1975) ermittelt.
Der Setzungsanteil aus mittiger Last für den Bereich zwischen i-ter und i-1-ter Kote errechnet sich zu
Der Setzungsanteil aus Schiefstellung um die y-Achse für den Bereich zwischen i-ter und i-1-ter Kote errechnet
sich wie folgt
Analog der Anteil aus Schiefstellung um die x-Achse
Durch Summierung aller Setzungsanteile können die resultierenden Setzungen in Plattenmitte und in den
Eckpunkten berechnet werden.
Aus den resultierenden Setzungen in den Eckpunkten können dann wiederum die resultierenden Schiefstellungen berechnet werden.
Vom Anwender sind im Eigenschaftsblatt für den Boden eine zulässige maximale Setzung und jeweils eine
zulässige Schiefstellung um die beiden Achsen vorzugeben.
Werden diese Werte für alle Lastkollektive eingehalten, gilt der Nachweis der Setzungen als erbracht.
Wegen vereinfachter Annahmen, Mittelungen und vielfältigen Einflüssen können die so erzielten
Ergebnisse der Setzungsberechnung um bis zu 50 % von den tatsächlich eintretenden Setzungen abweichen.
Die Ergebnisse dienen also lediglich der Abschätzung bzw. liefern nur eine Größenordnung der zu erwartenden Setzungen.
Bei einfachen Verhältnissen bzgl. Baugrund und Beanspruchung kann der Nachweis der Sohldruckbeanspruchung mit Hilfe von Tabellenwerten n. DIN 1054:2021, Abs. A 6.10, geführt werden.
Voraussetzung ist eine ausreichende Baugrunderkundung, damit die Baugrundverhältnisse unter den im
Abs. A 6.10 genannten Bedingungen für die Anwendung der Tabellenwerte eingeordnet werden können.
Für die Gültigkeit des Verfahrens müssen u.A. folgende Bedingungen vorliegen
die Belastung muss überwiegend oder regelmäßig statisch sein (nur BS-P)
der Kippnachweis und der Nachweis der zulässigen Ausmitte müssen erfüllt sein*
Mindesteinbindetiefe von 0.8 m bzw. frostfreie Sohle*
die Abmessungen sind begrenzt*
der Baugrund muss aus häufig vorkommenden, typischen Bodenarten bestehen (nähere Angaben s. DIN 1054)
der Baugrund muss bis z = 2·b annähernd gleichmäßig sein
Begrenzung des Verhältnisses von Horizontal- zu Vertikallast*
  Die mit * gekennzeichneten Bedingungen werden vom Programm überprüft.
  Inwieweit die Regelmäßigkeit der Bodenverhältnisse gegeben ist, ist dagegen vom Anwender zu beurteilen.
In Abhängigkeit der Einbindetiefe und der Beschaffenheit des Baugrunds wird aus Tabellenwerten ein aufnehmbarer Sohldruck (bzw. eine Bodenpressung) ermittelt, der ggf. nochmals in Abhängigkeit von den Plattenabmessungen
und dem Grundwasserstand mit dem Faktor f erhöht oder verkleinert wird
Dieser zulässige Sohldruck wird dem vorhandenen Sohldruck gegenübergestellt.
Der vorhandene Sohldruck wird dabei im Grenzzustand GEO-2 ermittelt und ergibt sich aus
Die Ersatzfläche A' resultiert dabei aus der Abminderung der Gründungsfläche infolge einer außermittigen
Belastung. Ist die Ausnutzung
ist der Nachweis erfüllt.
Unterschiede bei Berechnung n. DIN 1054:2005
Vorgehensweise und Voraussetzungen für den Nachweis entsprichen dem bekannten Tabellenverfahren aus
DIN 1054:2005, Abs. 7.7.
Einziger und wichtiger Unterschied ist, dass in den alten Normen der Nachweis auf Gebrauchstauglich-
keitsniveau (1.0-fach) geführt wurde, während nach Eurocode die Schnittgrößen im Grenzzustand GEO 2 ermittelt werden.
Die Tabellenwerte sind daher bei DIN 1054:2010 um den Faktor 1.4 höher als in den alten Normen.
Die Drehfeder wird für die Verdrehungen um die x- und y-Achse ermittelt. Je Achse ergibt sich die Drehfeder zu
Die Abschätzung des Bettungsmoduls erfolgt nach Rausch (Betonkalender 1973, Teil 2, S. 150 ff)
Die Steifeziffer des Bodens wird mittels des Korrekturfaktors κ aus dem mittleren Zusammendrückungsmodul Em (Eingabe im Eigenschaftsblatt Boden) ermittelt
Im Programm wird der Korrekturfaktor auf der sicheren Seite liegend mit κ = 1.0 angesetzt. Dies entspricht nach
DIN 4019:1979, Teil 1 der Annahme eines einfach bis leicht überverdichtetem Bodens.
Sollte ein geschichteter Boden vorliegen, wird der Rechenwert von Em aus dem gewogenen Mittel bis zur Grenztiefe
von ds = 2 · bmin (kleinere Breite der Fundamentplatte) ermittelt.
Erdruhedruck
Bei Berechnung von Erdruhedruck wird von einer starren (unbeweglichen) Wand ausgegangen.
Bei Berechnung nach aktueller Norm erfolgt diese nach DIN 4085:2017 (Abschnitt 8.1). Die Kohäsion des Bodens
bleibt dabei außer Ansatz.
Der Wandreibungswinkel des Erdruhedrucks kann nicht vorgegeben werden, sondern ist Teil der Lösung. Im Fall von senkrechten Wänden (α = 0), wie hier im Programm immer der Fall, ist dieser gleicher Null.
passiver Erddruck
Der passive Erddruck wird vom Programm standardmäßig unter der Annahme gekrümmter Gleitflächen ermittelt.
Die entsprechenden Erddruckwerte gehen auf Pregel/Sokolowski zurück und werden nach DIN 4085:2017
(Abschnitt 7.1) ermittelt.
Für den Sonderfall α = β = δ = 0° ist auch eine Berechnung unter Annahme ebener Gleitflächen zulässig.
Der Wandreibungswinkel wird in Abhängigkeit der Wandbeschaffenheit aus DIN 4085:2017 (Tab. A.1) ermittelt. Im Gegensatz zur Berechnung des aktiven Erddrucks erhält der Wert hier ein negatives Vorzeichen.
Kohäsion wirkt sich günstig auf den passiven Erddruck aus, denn damit erhöht sich der Erdwiderstand.
Standardmäßig wird bei der Ermittlung des passiven Erddrucks nach DIN 4085:2017 von einer parallelen Wandbewegung ausgegangen.
zur Hauptseite 4H-FUND, Fundamente