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Seite erweitert Dezember 2022 |
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Programmübersicht |
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Bestelltext |
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Infos auf dieser Seite |
... als pdf |
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äußere Standsicherheit .......... |
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Gleitsicherheit ....................... |
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Setzungsermittlung ................ |
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Kippsicherheit ....................... |
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Begrenzung klaffende Fuge ..... |
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vereinf. Nachweis Regelfälle .... |
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Grundbruchsicherheit ............. |
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Verschiebung Sohlfläche ........ |
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Drehfeder Fundament-Baugr. |
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Erdwiderstand ....................... |
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weitere pcae-Grundbauprogramme |
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Böschungsbruch .................... |
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Winkelstützwand .................... |
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Erddruckermittlung ................. |
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Spundwand/Trägerbohlwand |
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Bohr- / Ramm- / Mikropfahl .... |
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Kellerwand ............................. |
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Vorgehensweise n. EC 7 |
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Ist im Eigenschaftsblatt für die Nachweisparameter
zur Standsicherheit die Option Direkte
Bemessung ausgewählt, werden bei Berechnung
n. EC 7 bzw. DIN 1054:2021 entspr. den Abschnitten 6.5 und 6.6 die
Nachweise zur äußeren Standsicherheit von Flächengründungen
geführt. |
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Tragfähigkeitsnachweise (ULS, Grenzzustand
der Tragfähigkeit) |
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Sicherheit gegen Kippen
(Grenzzustand EQU) |
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Grundbruchsicherheit (Grenzzustand
GEO-2) |
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Gleitsicherheit (Grenzzustand
GEO-2) ............ |
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Gebrauchstauglichkeitsnachweise (SLS, Grenzzustand
der Gebrauchstauglichkeit) |
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Begrenzung einer klaffenden Fuge .................. |
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Verschiebung in der Sohlfläche ....................... |
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Setzung ...................................................... |
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Durch Wahl der Option nur
für einfache Fälle wird das Verfahren
nach Abschnitt A 6.10 unter der Bezeichnung Vereinfachter
Nachweis in Regelfällen im Grenzzustand (GEO-2) geführt. |
Dabei handelt es sich um einen vereinfachten Nachweis
auf tabellarischer Basis, der die "direkten" Nachweise Grundbruch,
Gleiten und Setzungsermittlung ersetzt. |
Der Kippnachweis und der Nachweis der zulässigen
Lage der Sohldruckresultierenden werden auch hier geführt. |
Liegen einfache und überschaubare Bodenverhältnisse
vor und sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, hat dies
für den Anwender den Vorteil, dass auf weitere Angaben zu den
Bodenkennwerten verzichtet werden kann. |
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Die direkte Nachweisführung
liefert aber i.d.R. die wirtschaftlicheren Ergebnisse. |
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Bei Wahl der dritten Option individuell können vom Anwender gezielt nur bestimmte Nachweise oder auch
vereinfachtes Verfahren und direkte Nachweise gleichzeitig geführt
werden. |
So könnte z.B. der Nachweis für einfache Fälle
geführt werden und zusätzlich der Gleitsicherheitsnachweis. |
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Unterschiede bei Berechnung n. DIN 1054:2005 |
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Im Gegensatz zur Berechung nach EC 7 ergeben sich folgende
Unterschiede |
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der Nachweis zur Begrenzung
einer klaffenden Fuge ist geteilt in einen Tragfähigkeitnachweis
(zulässige
Ausmitte der Sohldruckresultierenden
unter Gesamtlast) und einen Gebrauchtauglichkeitsnachweis
(zulässige Ausmitte der Sohldruckresultierenden
unter ständigen Lasten) |
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der Nachweis gegen Verschiebung
in der Sohlfläche entfällt |
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der vereinfachte Nachweis in Regelfällen wird auf charakteristischer Basis geführt |
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die Klassifikation der Bemessungssituationen erfolgt noch mit LF 1, LF 2 und LF 3, während n.
EC 7 hierfür die Bezeichnungen BS-P, BS-T, BS-A und
BS-E verwendet werden. |
Einziger Unterschied dabei ist, dass mit
BS-E die Erdbebensituation als separate außergewöhnliche
Situation behandelt wird (n. DIN 1054:2005 als LF 3 behandelt). |
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Auftriebskraft |
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Falls die Einbindetiefe der Fundamentplatte unter dem
Grundwasserstand liegt, ergibt sich die Auftriebskraft
wie folgt |
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Die Auftriebskraft wird als ständige Einwirkung
in allen Nachweisen berücksichtigt. |
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Ersatzfläche zur Berücksichtigung außermittiger Belastung |
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In den Nachweisen der Grundbruchsicherheit, des aufnehmbaren
Sohldrucks in einfachen Fällen (Regelfall-
bemessung) und der Gleitsicherheit
wird die Außermittigkeit der Last rechnerisch dadurch erfasst,
dass die Gründungsfläche durch eine reduzierte Fläche
ersetzt wird. |
Diese Ersatzfläche entspricht der Teilfläche
der Gründung, bei der die Resultierende der vertikalen,
charakteristischen Last im Schwerpunkt liegt. |
Bei einer rechteckigen Gründungsfläche ergibt
sich die Ersatzfläche zu |
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Der Nachweis gegen Kippen ist ein Tragfähigkeitsnachweis,
der nach EC 7 im Grenzzustand EQU geführt wird. |
Dabei wird für jede Kante die Summe der stabilisierenden
und destabilisierenden Momente ermittelt. |
Bei Einhaltung der Bedingung |
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ist der Nachweis erfüllt. |
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Obwohl der Nachweis nicht Teil der DIN 1054:2005
ist, wird er vom Programm auch bei Berechung nach
DIN geführt. Die Schnittgrößen werden
dafür im Grenzzustand 1A ermittelt. |
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Der Nachweis der Grundbruchsicherheit ist ein Tragfähigkeitsnachweis,
der n. EC 7 im Grenzzustand GEO-2 und
n. DIN 1054:2005 im Grenzzustand 1B geführt wird. |
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Grundbruchwiderstand |
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Der Grundbruchwiderstand wird n. DIN 4017:2006-03 ermittelt. |
Er setzt sich aus einem Breiten-, einem Tiefen- und
einem Kohäsionsanteil zusammen und ergibt sich zu |
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Die Ersatzabmessungen ergeben sich infolge einer außermittigen Belastung. |
Der Bemessungswert des Grundbruchwiderstands wird
mit dem zugehörigen Teilsicherheitsbeiwert ermittelt |
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Vorgehensweise bei geschichtetem Boden |
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Bei geschichtetem Boden werden die Rechenwerte für
c, γ1, γ2 und φ über die
Methode des gewogenen
Mittels ermittelt. |
Dabei wird der Boden nur bis zur Tiefe der Gleitscholle
berücksichtigt. |
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Gleitscholle |
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Bei lotrechter Belastung, zentrisch oder auch außermittig,
wird die Tiefe der Gleitscholle, die sich bei einem Grundbruch einstellen
würde, wie folgt angenommen |
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Bei schräger Belastung bzw. zusätzlicher horizontaler
Last ergibt sich die rechnerische Tiefe der Gleitscholle aus |
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Da die Tiefe der Gleitscholle vom Rechenwert der inneren
Reibung abhängig ist und dieser wiederum bei
geschichtetem Boden
von der Tiefe der Gleitscholle, sind diese beiden Werte iterativ zu
ermitteln. |
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Tragfähigkeitsbeiwerte |
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Die Tragfähigkeitsbeiwerte werden nach Abs. 7.2.2
ermittelt und sind ausschließlich abhängig vom
Winkel der
inneren Reibung φ. |
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Formbeiwerte |
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Die Formbeiwerte berücksichtigen die Grundrissform
und berechnen sich nach Tab. 2 der DIN 4017 für ein
Rechteck wie folgt |
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Lastneigungsbeiwerte |
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Bei horizontaler Belastung dienen Neigungsbeiwerte zur
Berücksichtigung der zusätzlichen horizontalen Belastung. |
Die Neigungsbeiwerte werden nach Tab. 3 der DIN 4017:2006
ermittelt und sind i.W. abhängig vom Neigungswinkel
der resultierenden charakteristischen Last eines Lastkollektivs |
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Ausnutzung |
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Um die Ergebnisse aller Lastkollektive vergleichen zu
können, wird vom Programm eine Ausnutzung ermittelt |
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Damit der Nachweis erfüllt ist, müssen die
Ausnutzungen aller Lastkollektive < 1.0 sein. |
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Der Nachweis der Gleitsicherheit ist ein Tragfähigkeitsnachweis,
der n. EC 7 im Grenzzustand GEO-2 und
n. DIN 1054:2005 im Grenzzustand 1B geführt wird. |
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Gleitwiderstand |
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Unter der Annahme konsolidierten Bodens berechnet sich
der charakteristische Gleitwiderstand zu |
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Der Sohlreibungswinkel ist im Eigenschaftsblatt für
den Boden vom Anwender
vorzugeben. |
Der Quotient aus charakteristischem Gleitwiderstand
und Teilsicherheitsbeiwert ergibt den Bemessungswert |
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Erdwiderstand |
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Der Erdwiderstand kann angesetzt werden, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind |
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das Bauwerk kann ohne Gefahr eine
hinreichende Verschiebung ausführen |
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der beanspruchte Boden muss, wenn
er nichtbindig ist, mindestens eine mitteldichte
Lagerung,
wenn er bindig ist, mindestens eine steife Konsistenz
haben |
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der Boden vor dem Bauwerk darf weder
vorübergehend noch dauerhaft entfernt werden |
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Das Maß der für das Bauwerk verträglichen
Mobilisierung muss vom Anwender im Eigenschaftsblatt für den Boden vorgegeben werden. Der
Wert des mobilisierten Erdwiderstands wird zusätzlich durch den
Teilsicherheitsbeiwert für
den Erdwiderstand im GEO-2 abgemindert.
Dies ergibt den Bemessungswert des Erdwiderstands |
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Die Wirkungsbreite für den Erdwiderstand wird bei
zweiachsiger Belastung entsprechend den Horizontallastkomponenten
der beiden Lastrichtungen gewichtet |
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Vom Programm wird zusätzlich sichergestellt, dass
der angesetzte charakteristische Wert des mobilisierten
Erdrucks nicht
höher als der charakteristische Wert der resultierenden Horizontalkraft
ist. |
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Ausnutzung |
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Um die Ergebnisse aller Lastkollektive vergleichen zu
können, wird vom Programm eine Ausnutzung ermittelt |
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Damit der Nachweis erfüllt ist, müssen die
Ausnutzungen für alle Lastkollektive < 1.0 bzw. die
Sicherheiten
> 1.0 sein. |
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Der Nachweis zur Begrenzung einer klaffenden Fuge ist
ein Gebrauchstauglichkeitsnachweis, der nach
DIN 1054:2021-04, Abs.
A 6.6.5, geführt wird. |
Der Nachweis besteht aus zwei Teilen. Dabei ist nachzuweisen,
dass |
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unter ständigen Lasten keine klaffende
Fuge auftritt und |
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bei ständigen und veränderlichen
Lasten (Gesamtlast) in der ungünstigsten Kombination
maximal ein Klaffen
bis zum Schwerpunkt auftritt |
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Bei rechteckigen Gründungsflächen erfolgt
der Nachweis über die Einhaltung von maximalen Ausmitten. |
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unter ständigen Lasten tritt keine
klaffende Fuge auf, wenn für die Lage der Sohldruckresultierenden
folgende Bedingung eingehalten ist |
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unter Gesamtlast darf die klaffende Fuge
bis maximal zum Schwerpunkt reichen. |
Dies ist nachgewiesen, wenn für die
Lage der Sohldruckresultierenden folgende Bedingung eingehalten
ist |
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Unterschiede bei der
Berechnung nach DIN 1054:2005 |
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In der Ausgabe der DIN 1054 von 2005 war der zweite
Teil des Nachweises, der unter Gesamtlast zu führen ist,
formal
ein Tragfähigkeitsnachweis. Als Nachweis gegen Verlust der Lagesicherheit
wurde er dort dem Grenz-
zustand 1A zugeordnet. Trotzdem war er ebenfalls
mit 1.0-fachen Schnittgrößen zu führen. |
Der wesentliche Unterschied zu den neueren Ausgaben der Norm ist, dass in den alten Normen auch außergewöhnliche Lasten berücksichtigt wurden. |
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Bei diesem Nachweis handelt es sich um einen Gebrauchstauglichkeitsnachweis. |
Bei Berechnung n. EC 7 wird er gemäß DIN
1054:2021-04, Abs. 6.6.6, geführt. Damit soll sichergestellt werden,
dass keine unzuträglichen Verschiebungen in horizontaler
Richtung eintreten. |
Der Nachweis gilt als erfüllt, wenn beim Nachweis
der Gleitsicherheit auf den Ansatz des Erdwiderstands
verzichtet werden kann. |
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Der Nachweis der zulässigen Setzung ist ein Gebrauchstauglichkeitsnachweis. |
Bei Berechnung nach aktueller Norm wird die Setzungsberechnung unter Anwendung geschlossener Formeln
entsprechend DIN 4019:2015-05 ausgeführt. |
Bei Berechnung nach DIN 1054:2010 oder älter entspr. DIN 4019, Teil 1:1979-04, und DIN 4019, Teil 2:1981-02. |
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setzungserzeugende Spannung unter der Fundamentsohle |
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Die setzungserzeugende Spannung ergibt sich aus der
Differenz von Sohlspannungen σ0 aus Bauwerkslasten
und Spannungen σa infolge Aushublasten (die nun nicht
mehr vorhanden sind) |
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Für den Fall, dass σ0 nicht wesentlich
größer als die Aushubentlastung ist |
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wird jedoch der volle Wert der Bauwerkslasten als setzungserzeugend
angesetzt |
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Grenztiefe |
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Die in der Sohlfuge beginnende Grenztiefe ist die Tiefe,
bis zu der die Setzungsanteile der Bodenschichten
berücksichtigt werden. |
Sofern die Grenztiefe ds nicht vom Benutzer
vorgegeben wird, wird sie vom das Programm iterativ anhand der
Bedingung ermittelt, dass die setzungserzeugenden Spannungen unter
dem kennzeichnenden Punkt in dieser
Tiefe gleich 20% der Überlagerungsspannungen aus der Eigenlast
des Bodens sind |
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Eine Vorgabe der Grenztiefe durch den Anwender
ist sinnvoll, wenn unterhalb der Fundamentsohle eine setzungsunempfindliche
Schicht (z.B. Fels) in einer Tiefe ansteht, die geringer
als die errechnete ist. |
Die zu berechnenden Setzungen wären
dann geringer. |
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Unbedingt zu empfehlen ist es aber, wenn
eine sehr weiche Schicht in dem Bereich ansteht, der als
Grenztiefe vom Programm errechnet werden würde, die
Grenztiefe manuell auf die untere Grenze dieser Schicht
festzulegen. |
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Setzungsbeiwerte und Setzungsanteile |
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Beginnend unter der Fundamentsohle bis zur Grenztiefe
werden für jede Kote, an der ein Schichtwechsel ansteht, die
Setzungsbeiwerte und die sich daraus zu errechnenden Setzungsanteile
der darüber liegenden Schichten ermittelt. |
Die Setzungsanteile aus gleichmäßiger Last
und aus Momentenbeanspruchung werden dabei getrennt betrachtet. |
Die Beiwerte f für die Setzung aus gleichmäßiger
Last unter dem kennzeichnenden Punkt werden nach Kany, M. (Berechnung
von Flächengründungen, Verlag Wilhelm Ernst & Sohn,
2. Aufl., 1974, Band 2), Tab. 4, die Beiwerte
fx und fy für die Schiefstellung aus Momentenbelastung
nach Sherif, G. und König, G. (Platten und Balken auf nachgiebigem
Baugrund, Springer 1975) ermittelt. |
Der Setzungsanteil aus mittiger Last für den Bereich
zwischen i-ter und i-1-ter Kote errechnet sich zu |
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Der Setzungsanteil aus Schiefstellung um die y-Achse
für den Bereich zwischen i-ter und i-1-ter Kote errechnet
sich wie folgt |
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Analog der Anteil aus Schiefstellung um die x-Achse |
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Durch Summierung aller Setzungsanteile können die
resultierenden Setzungen in Plattenmitte und in den
Eckpunkten berechnet
werden. |
Aus den resultierenden Setzungen in den Eckpunkten können
dann wiederum die resultierenden Schiefstellungen berechnet werden. |
Vom Anwender sind im Eigenschaftsblatt für den Boden eine zulässige maximale
Setzung und jeweils eine
zulässige Schiefstellung um die beiden
Achsen vorzugeben. |
Werden diese Werte für alle Lastkollektive eingehalten,
gilt der Nachweis der Setzungen als erbracht. |
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Wegen vereinfachter Annahmen, Mittelungen
und vielfältigen Einflüssen können die
so erzielten
Ergebnisse der Setzungsberechnung um bis
zu 50 % von den tatsächlich eintretenden Setzungen
abweichen. |
Die Ergebnisse dienen also lediglich der
Abschätzung bzw. liefern nur eine Größenordnung
der zu erwartenden Setzungen. |
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Bei einfachen Verhältnissen bzgl. Baugrund und
Beanspruchung kann der Nachweis der Sohldruckbeanspruchung mit Hilfe
von Tabellenwerten n. DIN 1054:2021, Abs. A 6.10, geführt werden. |
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Voraussetzung ist eine ausreichende Baugrunderkundung,
damit die Baugrundverhältnisse unter
den im
Abs. A 6.10 genannten Bedingungen für die
Anwendung der Tabellenwerte eingeordnet werden können. |
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Für die Gültigkeit des Verfahrens müssen
u.A. folgende Bedingungen vorliegen |
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die Belastung muss überwiegend oder
regelmäßig statisch sein (nur BS-P) |
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der Kippnachweis und der Nachweis der zulässigen
Ausmitte müssen erfüllt sein* |
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Mindesteinbindetiefe von 0.8 m bzw. frostfreie
Sohle* |
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die Abmessungen sind begrenzt* |
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der Baugrund muss aus häufig vorkommenden,
typischen Bodenarten bestehen (nähere Angaben s.
DIN 1054) |
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der Baugrund muss bis z = 2·b annähernd
gleichmäßig sein |
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Begrenzung des Verhältnisses von Horizontal-
zu Vertikallast* |
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Die mit * gekennzeichneten Bedingungen werden vom Programm
überprüft. |
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Inwieweit die Regelmäßigkeit der Bodenverhältnisse
gegeben ist, ist dagegen vom Anwender zu beurteilen. |
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In Abhängigkeit der Einbindetiefe und der Beschaffenheit
des Baugrunds wird aus Tabellenwerten ein aufnehmbarer Sohldruck (bzw.
eine Bodenpressung) ermittelt, der ggf. nochmals in Abhängigkeit
von den Plattenabmessungen
und dem Grundwasserstand mit dem Faktor
f erhöht oder verkleinert wird |
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Dieser zulässige Sohldruck wird dem vorhandenen
Sohldruck gegenübergestellt. |
Der vorhandene Sohldruck wird dabei im Grenzzustand
GEO-2 ermittelt und ergibt sich aus |
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Die Ersatzfläche
A' resultiert dabei aus der Abminderung der Gründungsfläche
infolge einer außermittigen
Belastung. Ist die Ausnutzung |
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ist der Nachweis erfüllt. |
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Unterschiede bei Berechnung n. DIN 1054:2005 |
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Vorgehensweise und Voraussetzungen für den Nachweis entsprichen dem bekannten Tabellenverfahren aus
DIN 1054:2005, Abs. 7.7. |
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Einziger und wichtiger Unterschied ist,
dass in den alten Normen der Nachweis auf Gebrauchstauglich-
keitsniveau (1.0-fach) geführt wurde, während nach
Eurocode die Schnittgrößen im Grenzzustand
GEO 2 ermittelt werden. |
Die Tabellenwerte sind daher bei DIN
1054:2010 um den Faktor 1.4 höher als in den
alten Normen. |
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Die Drehfeder wird für die Verdrehungen um die x- und y-Achse ermittelt. Je Achse ergibt sich die Drehfeder zu |
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Die Abschätzung des Bettungsmoduls erfolgt nach Rausch (Betonkalender 1973, Teil 2, S. 150 ff) |
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Die Steifeziffer des Bodens wird mittels des Korrekturfaktors κ aus dem
mittleren Zusammendrückungsmodul Em (Eingabe im Eigenschaftsblatt Boden) ermittelt |
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Im Programm wird der Korrekturfaktor auf der sicheren Seite liegend mit
κ = 1.0 angesetzt. Dies entspricht nach
DIN 4019:1979, Teil 1 der
Annahme eines einfach bis leicht überverdichtetem Bodens. |
Sollte ein geschichteter Boden vorliegen, wird der Rechenwert von
Em aus dem gewogenen Mittel bis zur Grenztiefe
von ds = 2 · bmin (kleinere Breite der Fundamentplatte) ermittelt. |
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Erdruhedruck |
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Bei Berechnung von Erdruhedruck wird von einer starren (unbeweglichen)
Wand ausgegangen. |
Bei Berechnung nach aktueller Norm erfolgt diese nach DIN 4085:2017
(Abschnitt 8.1). Die Kohäsion des Bodens
bleibt dabei außer Ansatz. |
Der Wandreibungswinkel des Erdruhedrucks kann nicht vorgegeben werden,
sondern ist Teil der Lösung. Im Fall von senkrechten Wänden (α = 0),
wie hier im Programm immer der Fall, ist dieser gleicher Null. |
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passiver Erddruck |
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Der passive Erddruck wird vom Programm standardmäßig unter der Annahme gekrümmter Gleitflächen ermittelt. |
Die entsprechenden Erddruckwerte gehen auf Pregel/Sokolowski zurück und werden nach DIN 4085:2017
(Abschnitt 7.1) ermittelt. |
Für den Sonderfall α = β = δ = 0° ist auch eine Berechnung unter
Annahme ebener Gleitflächen zulässig. |
Der Wandreibungswinkel wird in Abhängigkeit der Wandbeschaffenheit aus
DIN 4085:2017 (Tab. A.1) ermittelt. Im Gegensatz zur Berechnung des
aktiven Erddrucks erhält der Wert hier ein negatives Vorzeichen. |
Kohäsion wirkt sich günstig auf den passiven Erddruck aus, denn damit erhöht sich der Erdwiderstand. |
Standardmäßig wird bei der Ermittlung des passiven Erddrucks nach DIN 4085:2017 von einer parallelen Wandbewegung ausgegangen. |
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zur Hauptseite 4H-FUND, Fundamente |
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