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Seite aktualisiert Mai 2010 |
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Die Eurocode-nahen Normen DIN 1045-1, DIN-Fb 102,
ÖN B 4700 und EC 2 sind bis auf wenige Unterschiede identisch.
Im Folgenden wird sich auf DIN 1045-1 bezogen, Unterschiede
zum DIN-Fachbericht, zur ÖN B 4700
und zum EC 2 sind besonders
gekennzeichnet. |
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Eine Zusammenstellung der korrespondierenden
Kapitel, Gleichungen und Tabellen ist hier zu finden. |
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Anmerkungen zur DIN 1045-1 |
Die neueste Ausgabe der Norm
(August 2008) kann in den pcae-Programmen zur
Bemessung herangezogen werden. |
Unterschiede gegenüber
der Ausgabe Juli 2001 sind besonders gekennzeichnet. |
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Anmerkungen zum Eurocode |
Die Eurocode-Normen sind nur
in Verbindung mit ihren nationalen
Anhängen
gültig, die für
eine Auswahl an Parametern nationale Festlegungen treffen. |
Im Folgenden wird sich nur
auf den Original-Code bezogen. |
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Nach 25.2.2.1 ist bei Druckgliedern ein
minimaler Bewehrungsgrad von 0.8% des statisch erforderlichen
Querschnitts
zu berücksichtigen. Im Programm kann dieser Mindestbewehrungsgrad
frei eingestellt werden. |
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Zur Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens
ist bei überwiegend biegebeanspruchten Bauteilen nach
13.1.1(1) eine Mindestbewehrung (Robustheitsbewehrung)
vorzusehen. Hierzu wird bei der Extremierung ein zusätzlicher
Lastfall für das Rissmoment Mcr = fctm·Wc
angesetzt und mit fyk bemessen. |
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Die Mindestbewehrung für Stützen (stabförmige
Druckglieder) beträgt nach 13.5.2(1) |
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Abweichend von DIN 1045-1 muss nach DIN-Fb
102, 5.4.1.2.1(1)*P außerdem eingehalten
werden: |
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Für Wände ist Abschnitt 13.7.1(3) zu berücksichtigen,
in dem gefordert wird, dass die lotrechte Bewehrung |
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nicht unterschreitet. |
Allerdings darf nach DIN 1045-1 (8.08)
die Mindestbewehrung auch belastungsabhängig wie
für Stützen
ermittelt werden: |
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Zur Vermeidung schlagartigen Versagens ist
bei überwiegend biegebeanspruchten Bauteilen nach 9.2.1.1(1)
eine Mindestbewehrung vorzusehen. |
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Die Mindestbewehrung für Stützen (stabförmige
Druckglieder) beträgt nach 9.5.2(2) |
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Für Wände ist Abschnitt 9.6.2(1) zu berücksichtigen,
in dem gefordert wird, dass die vertikale Bewehrung |
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nicht unterschreitet. |
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Zur Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens
ist bei überwiegend biegebeanspruchten Bauteilen nach
3.4.9.4(1) eine Mindestbewehrung vorzusehen. |
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Die Mindestbewehrung für Stützen (stabförmige
Druckglieder) beträgt nach 3.4.9.2 |
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Für Wände ist Abschnitt 3.4.9.3 zu berücksichtigen,
in dem gefordert wird, dass die gesamte
Bewehrung in Druckrichtung |
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nicht unterschreitet. |
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Soll bei der Bemessung eine Grundbewehrung
berücksichtigt werden, ist der vorhandene Bewehrungsquerschnitt
mit As0 bzw. μ0 anzugeben. |
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In Abhängigkeit der jeweiligen Schnittgrößenkombination
werden Zug- und Druckrand bestimmt sowie die vorgegebene Bewehrungsanordnung
überprüft. |
Lässt sich kein eindeutiger Zug-/Druckrand definieren
(zentrisch belasteter Querschnitt mit einer bezogenen
Ausmitte
Druck: e/d < 0.35, Zug: e/d < 0.20 mit e = |M/N|),
muss die Bewehrung oben und unten symmetrisch eingelegt werden. |
Soll ein unbewehrter
Querschnitt bemessen werden, kann lediglich die
bezogene Tragfähigkeit (Sicherheitsnachweis)
des Betonquerschnitts ermittelt werden. |
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Für jeden Lastfall wird unter Berücksichtigung
des minimalen (Mindestbewehrung s.o.) und maximalen Bewehrungsgrades
die erforderliche Längsbewehrung bestimmt. |
Werden sämtliche Lastfälle fehlerfrei bemessen,
ergeben sich die maximal erforderlichen Bewehrungsquerschnitte
oben und unten zu erf Aso und erf Asu.
Da nach DIN 1045 der Sicherheitsbeiwert γ variabel ist,
wird dieser stets protokolliert. |
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Außerdem werden die Bruchdehnungen εb1u,
εs2u, εb2u (DIN 1045)
bzw. εc2u, εs1u, εc1u
(DIN 1045-1) sowie die Hilfsbeiwerte für die Höhe der Druckzone
kx = εb1 / (εb1-εs2)
= x / hstat, den inneren Hebelarm kz =
z / hstat, die
statische Höhe hstat und
(bei Kreisquerschnitten) die effektive Breite bw
angegeben. |
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Ergibt die Extremierung der Bewehrungsquerschnitte
unter Berücksichtigung einer benutzerdefinierten
Grundbewehrung
As0o bzw. As0u eine Überschreitung des
maximal zulässigen Bewehrungsgrades, erfolgt
im Ergebnisausdruck
ein entsprechender Hinweis. |
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