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Die Eurocode-nahen Normen DIN 1045-1, DIN-Fb 102, ÖN B 4700 und EC 2 sind bis auf wenige Unterschiede identisch. Im Folgenden wird sich auf DIN 1045-1 bezogen, Unterschiede zum DIN-Fachbericht, zur ÖN B 4700
und zum EC 2 sind besonders gekennzeichnet.
Eine Zusammenstellung der korrespondierenden Kapitel, Gleichungen und Tabellen ist hier zu finden.
Anmerkungen zur DIN 1045-1
Die neueste Ausgabe der Norm (August 2008) kann in den pcae-Programmen zur Bemessung herangezogen werden.
Unterschiede gegenüber der Ausgabe Juli 2001 sind besonders gekennzeichnet.
Anmerkungen zum Eurocode
Die Eurocode-Normen sind nur in Verbindung mit ihren nationalen Anhängen
gültig, die für eine Auswahl an Parametern nationale Festlegungen treffen.
Im Folgenden wird sich nur auf den Original-Code bezogen.
Nach 25.2.2.1 ist bei Druckgliedern ein minimaler Bewehrungsgrad von 0.8% des statisch erforderlichen
Querschnitts zu berücksichtigen. Im Programm kann dieser Mindestbewehrungsgrad frei eingestellt werden.
Zur Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens ist bei überwiegend biegebeanspruchten Bauteilen nach
13.1.1(1) eine Mindestbewehrung (Robustheitsbewehrung) vorzusehen. Hierzu wird bei der Extremierung ein zusätzlicher Lastfall für das Rissmoment Mcr = fctm·Wc angesetzt und mit fyk bemessen.
Die Mindestbewehrung für Stützen (stabförmige Druckglieder) beträgt nach 13.5.2(1)
 
Abweichend von DIN 1045-1 muss nach DIN-Fb 102, 5.4.1.2.1(1)*P außerdem eingehalten werden:
 
Für Wände ist Abschnitt 13.7.1(3) zu berücksichtigen, in dem gefordert wird, dass die lotrechte Bewehrung
 
 
nicht unterschreitet.
Allerdings darf nach DIN 1045-1 (8.08) die Mindestbewehrung auch belastungsabhängig wie für Stützen
ermittelt werden:
 
Zur Vermeidung schlagartigen Versagens ist bei überwiegend biegebeanspruchten Bauteilen nach 9.2.1.1(1) eine Mindestbewehrung vorzusehen.
Die Mindestbewehrung für Stützen (stabförmige Druckglieder) beträgt nach 9.5.2(2)
 
Für Wände ist Abschnitt 9.6.2(1) zu berücksichtigen, in dem gefordert wird, dass die vertikale Bewehrung
 
nicht unterschreitet.
Zur Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens ist bei überwiegend biegebeanspruchten Bauteilen nach 3.4.9.4(1) eine Mindestbewehrung vorzusehen.
Die Mindestbewehrung für Stützen (stabförmige Druckglieder) beträgt nach 3.4.9.2
 
Für Wände ist Abschnitt 3.4.9.3 zu berücksichtigen, in dem gefordert wird, dass die gesamte
Bewehrung in Druckrichtung
 
nicht unterschreitet.
Soll bei der Bemessung eine Grundbewehrung berücksichtigt werden, ist der vorhandene Bewehrungsquerschnitt
mit As0 bzw. μ0 anzugeben.
 
In Abhängigkeit der jeweiligen Schnittgrößenkombination werden Zug- und Druckrand bestimmt sowie die vorgegebene Bewehrungsanordnung überprüft.
Lässt sich kein eindeutiger Zug-/Druckrand definieren (zentrisch belasteter Querschnitt mit einer bezogenen
Ausmitte Druck: e/d < 0.35, Zug: e/d < 0.20 mit e = |M/N|), muss die Bewehrung oben und unten symmetrisch eingelegt werden.
Soll ein unbewehrter Querschnitt bemessen werden, kann lediglich die bezogene Tragfähigkeit (Sicherheitsnachweis)
des Betonquerschnitts ermittelt werden.
Für jeden Lastfall wird unter Berücksichtigung des minimalen (Mindestbewehrung s.o.) und maximalen Bewehrungsgrades die erforderliche Längsbewehrung bestimmt.
Werden sämtliche Lastfälle fehlerfrei bemessen, ergeben sich die maximal erforderlichen Bewehrungsquerschnitte
oben und unten zu erf Aso und erf Asu. Da nach DIN 1045 der Sicherheitsbeiwert γ variabel ist, wird dieser stets protokolliert.
Außerdem werden die Bruchdehnungen εb1u, εs2u, εb2u (DIN 1045) bzw. εc2u, εs1u, εc1u (DIN 1045-1) sowie die Hilfsbeiwerte für die Höhe der Druckzone kx = εb1 / (εb1s2) = x / hstat, den inneren Hebelarm kz = z / hstat, die
statische Höhe hstat und (bei Kreisquerschnitten) die effektive Breite bw angegeben.
Ergibt die Extremierung der Bewehrungsquerschnitte unter Berücksichtigung einer benutzerdefinierten
Grundbewehrung As0o bzw. As0u eine Überschreitung des maximal zulässigen Bewehrungsgrades, erfolgt
im Ergebnisausdruck ein entsprechender Hinweis.