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05.11.2015 |
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Die höhenabhängige Staffelung
der Windlasten auf vertikale Wände schlanker Gebäude
mit rechteckigem Grundriss gilt im Gegensatz zur DIN 1055-4
gemäß Eurocode nur für den Bereich D.
Die Bereiche A, B, C und E sind konstant mit cpe,10 *
q(Gebäudehöhe) anzusetzen. Dies betrifft in
4H-WUSL die Ausweisung der Lastordinaten unter den Absätzen
"Belastung der vertikalen Wände" als auch
den Abschnitt "min/max Resultierende auf Fassadenelemente". |
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- 1o |
07.10.2015 |
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In der Druckliste erschien noch der Satz:
“Zusatzlasten aus Verwehung brauchen bei h<0.5
nicht angesetzt werden!” Dieser gilt bei Anwendung
der DIN 1055, nicht jedoch bei Lastermittlungen nach Eurocode. |
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- 1n |
10.07.2015 |
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Beim Innendruck wurde ein Hinweis aufgenommen,
der die Definition offener Wände nach Eurocode beschreibt
sowie die Vorgehensweise zur Ermittlung der Windlasten
im gegebenen Falle definiert. |
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Beim Innendruck bei offenen Wänden
wurde ein falscher Normenbezug korrigiert. |
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Bei Schneeverwehungen an Wänden und
Aufbauten wurde grundsätzlich der Hinweis ausgegeben,
dass bei h<0.5 kein Nachweis erforderlich ist. Dies
gilt jedoch nur für Nachweise nach DIN 1055-5, nicht
jedoch für Nachweise nach Eurocode. |
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- 1m |
26.06.2015 |
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Die Windlastannahmen bei freistehenden Sheddächern
wurden falsch ermittelt. |
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- 1l |
10.03.2015 |
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Die extremal möglichen Dachneigungen
von Walmdächern infolge der Gebäudegeometrie
h/b/d wurden falsch ermittelt. |
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Bei versehentlicher Eingabe einer Dachneigung
von 90 Grad, brach das Programm mit einer Fehlermeldung
ab. |
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- 1k |
12.09.2014 |
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die Erdbebenzone der Kreisstadt Tuttlingen
wurde von "Zone 2" in "gemischt" geändert,
da die Stadtteile Möhringen und Eßlingen tatsächlich
der "Zone 1" zuzuordnen sind. |
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die Schneelastzone in Meßstetten ist
uneinheitlich, es erfolgt nun eine entsprechende Warnung. |
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für Erdbebenzone 0 wird keine warnende
Meldung mehr ausgegeben, da diese nachweistechnisch ohne
Relevanz ist. |
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- 1j |
08.03.2014 |
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bei benutzereigenen, über Splines definierten
Böengeschwindigkeitsprofilen wurden im Ausdruck falsche
Werte ausgegeben. |
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- 1i |
18.11.2013 |
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neu:
Mausradunterstützung beim Scrollen. |
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bei Gebäuden, deren Höhe größer
ist als das zugrundeliegende genormte Böengeschwindigkeitsprofil
dies zulässt, erfolgt eine entsprechende Warnung. |
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- 1h |
20.06.2013 |
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die Windzone für Helgoland wurde von
3 auf 4 korrigiert. |
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für die Anwendung der Regeln "Windlasten
auf Vordach" gilt die Einschränkung, dass die
Auskragungstiefe d1 nicht größer sein darf
als 10.00m. 4H-WUSL achtet nun darauf, dass keine größeren
Werte eingegeben werden können. |
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- 1g |
19.04.2013 |
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bei scharfkantigen Flachdächern wurde
der für die Anschlussberechnungen und Detailnachweise
erhöhte cp-Wert (cpe1) für den Bereich H zu
klein ausgewiesen. |
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bei den freistehenden Dächern wird
nun bei der Ausgabe der resultierenden Kraft die Anzahl
der Nachkommastellen an die Größe der Kraft
angepasst. |
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die Informationen zur Erdbebenzone und zur
geologischen Untergrundklasse werden jetzt in der Druckliste
unter Basisdaten mit ausgegeben. |
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- 1f |
02.04.2013 |
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neu:
Bei Nachweisen nach Eurocode bietet 4H-WUSL nun die Möglichkeit
an, die Funktion des höhenabhängigen
Böengeschwindigkeitsdrucks benutzerdefinert vorzugeben.
Näheres zur Methode siehe Hilfedokument. |
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die Höhenangaben für Stephanskirchen,
Ottobrunn und Neubiberg wurden in der 4H-WUSL-Datenbasis
korrigiert. |
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ein Fehler in der Farbgebung (Druckliste)
bei sehr steilen Satteldächern wurde beseitigt. |
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in EN 1991-1-4 Absatz 7.3 "Wind auf
freistehende Dächer" fehlt die Vorgabe für
die Bezugsfläche Aref zur Berechnung der resultierenden
Windkraft. Sie wurde in 4H-WUSL mit Aref = "gesamte
Dachfläche" angenommen. Dies liefert in der
Regel plausible Werte. Bei Sattel- und Trogdächern
werden Laststellungen vorgeschrieben, in denen die Einzellast
innerhalb eines Lastfalls zweimal anzusetzen ist. Wird
hierbei das o. a. Aref verwendet, so ist die Summe der
resultierenden Kräfte deutlich größer
als das Integral über alle maximalen lokalen Drücke
für alle Anströmrichtungen. Dies erscheint doch
etwas hoch angesetzt. Aus diesem Grunde wird 4H-WUSL diese
Werte nur noch in halber Größe ausweisen. |
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- 1d |
14.12.2012 |
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in der Druckliste wurde die Dachneigung
freistehender Dächer versehentlich in der Dimension
Meter protokolliert. |
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in der Druckliste wurde bei freistehenden
Pultdächern beim Protokoll der Druckverteilung die
horizontalen Ausdehnungen b und d vertauscht. |
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die Ergebnisse zum "Innendruck bei
offenen Wänden" wurden nicht in der Druckliste
protokolliert. |
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bei Flachdächern mit Attika wurde der
maßgebende Böengeschwindigkeitsdruck geringfügig
falsch ermittelt. |
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wegen der gleichzeitigen Auswertung der
Schneeverwehung ist die Attikahöhe nicht mehr mit
h/10 begrenzt. Bei der Auswertung der Windlasten auf dem
Dach wird die Attikahöhe jedoch mit maximal hp/h'
= 0.1 angesetzt. |
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- 1b |
21.11.2010 |
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der 4H-WUSL Patch kann über
das Internet heruntergeladen werden. |
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