Seite überarbeitet Juni 2015
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Stahlbleche ...........................
Holzträger .............................
Ringdübel .............................
Scheibendübel ......................
Stabdübel .............................
Schrauben ...........................
Nagelverbindungen ...............
gen. V. stiftförmige Verb. ......
Ausziehwiderstand ...............
   
Verbindungsmittelkräfte ........
weitere Detailinformationen
Allgemeines ...........................
Haupteingabefenster ..............
Anschluss mit Seitenhölzern
Anschluss mit Zangen ...........
... mit Seitenblechen ..............
Verbindungsmittel ..................
Anord. der Verbindungsmittel
Schnittgrößeneingabe ............
Ausnutzungen ........................
   
Nachweise
Brettsperrholzplatte/Scheibe
Auflagerausklinkungen ..........
Trägerstöße ...........................
Brettsperrholzverbindungen ......
Schwingnachweis .................
Deckentafel ...........................
Kehlbalkenanschlüsse .........
Knotenpunkt EC 5 .................
Holzträgeranschlüsse ............
Trägerdurchbrüche ................
Verbindungsmittel ..................
Versätze ...............................
Wandtafel ..............................
Grat-/Kehlsparren ..................
Pult-/Satteldach .....................
verstärkter Holzträger ............
zusammenges. Holzträger .......
Holzträger Wohraumdecke ......
   
Holzeinzelstütze ....................
Der Tragsicherheitsnachweis der Seitenbleche wird nach dem Nachweisverfahren Elastisch-Elastisch
entspr. DIN EN 1993-1-1, Abs. 6.2.1(5), geführt.
Der Nachweis der Aufnahme der Lochleibungskräfte wird entspr. DIN 1993-1-8, 3.6.1, geführt.
 
 
 
 
Beiwert αd in Kraftrichtung
Beiwert k1 quer zur Kraftrichtung
 
 
 
Bei Wahl des vereinfachten Rechenverfahrens nach DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08, 8.6, errechnet sich der Bemessungswert der Tragkraft zu
 
Bei Wahl des vereinfachten Rechenverfahrens n. DIN 1052, 12.2.3, errechnet sich der
Bemessungswert der Tragkraft zu
Alternativ kann mit dem genaueren Verfahren nach Anhang G.2 gerechnet werden.
Bei Wahl des vereinfachten Rechenverfahrens nach DIN EN 1995-1-1/NA:2013-08, 8.2, errechnet sich der Bemessungswert der Tragkraft zu:
Bei Wahl des genaueren Verfahren nach /16/, 8.2.2, (s. auch /2/, E 12.6) berechnet sich die charakteristische Tragfähigkeit nach folgenden Gleichungen, von denen der kleinste Wert maßgebend ist.
einschnittige Verbindungen
zweischnittige Verbindungen
Bei Wahl des vereinfachten Rechenverfahrens n. DIN 1052, 12.2.3, errechnet sich der Bemessungswert
der Tragkraft zu
Alternativ kann mit dem genaueren Verfahren nach Anhang G.2 gerechnet werden.
Bei Wahl des genaueren Verfahren nach DIN 1052:2008-12, Anhang G.2 (s. auch Erl. DIN 1052:2008-12, E12.6), berechnet sich die charakteristische Tragfähigkeit nach folgenden Gleichungen, von denen der kleinste Wert maßgebend ist.
einschnittige Verbindungen
zweischnittige Verbindungen
Für Verbindungen aus Holz berechnet sich die charakteristische Tragfähigkeit nach folgenden Gleichungen.
Die Terme zur Berücksichtigung der Seilwirkung wurden weggelassen, da sie separat behandelt werden.
Der kleinste Wert ist maßgebend.
 
Für Verbindungen aus Holz gemäß /2/, E 12.2.2(3), kann der Bemessungswert der Tragfähigkeit nach den
Gleichungen /16/, 8.2.2, durch Einsetzen der Bemessungswerte My,d und fh,d direkt berechnet werden.
Die Terme zur Berücksichtigung der Seilwirkung wurden weggelassen, da sie separat behandelt werden.
Der kleinste Wert ist maßgebend.
 
Alternativ kann mit dem genaueren Verfahren nach Anhang G.2 gerechnet werden.
Für Verbindungen aus Holz berechnet sich die charakteristische Tragfähigkeit nach folgenden Gleichungen.
Der kleinste Wert ist maßgebend.
 
Für Verbindungen aus Holz gemäß /2/, E 12.2.2(3), kann der Bemessungswert der Tragfähigkeit nach den
Gleichungen /1/, Anh. G.2, durch Einsetzen der Bemessungswerte My,d und fh,d direkt berechnet werden.
Der kleinste Wert ist maßgebend.
In bestimmten Fällen darf die Tragfähigkeit Fv,Rk (Rk) um einen Anteil ΔFv,Rk  (ΔRk) erhöht werden.
Dieser Anteil resultiert aus dem Ausziehwiderstand des Verbindungsmittels.
Der Anteil ΔFv,Rk ergibt sich aus dem Term
der Gleichungen /16/, (8.6) und 8.7.
 
Nach /16/, 8.2.2 (2), darf bei Verwendung metallischer, stiftförmiger Verbindungsmittel der Einfluss der Seilwirkung berücksichtigt werden. Bei runden Nägeln ist er auf 15% vom Scherwiderstand begrenzt.
Die Einschlagtiefe sollte dabei mindestens 8·d betragen.
Bei Verwendung von Fermacellplatten ist gemäß /28/ jedoch eine Erhöhung möglich. Es gilt:
"Bei einschnittigen Verbindungen mit überwiegend kurzzeitiger Beanspruchung darf die ermittelte charakteristische Tragfähigkeit Rk für eine Beanspruchung parallel zum Rand der Gipsfaserplatte um einen Anteil ΔRk wie folgt erhöht werden."
Der Ausziehparameter fax,k und die Kopfdurchziehfestigkeit fhead,k werden nach /16/, 8.3.2 Gl.(8.25), bzw.
nach /41/, NCI Zu 8.3.2, Tab. NA.16, bestimmt.
Für die Ermittlung des Ausziehwiderstands Fax,Rk darf für alle zulässigen Verbindungsmittel der charakteristische
Wert des Kopfziehparameters fhead,k = 15 N/mm2 angenommen werden.
 
Für Klammern gilt das Gleiche wie für Verbindungen mit Nägeln.
Nach /41/, NCI zu 8.4 (NA.13), können beharzte Klammern wie zwei profilierte Nägel der Tragfähigkeitsklasse 2 des gleichen Durchmessers n. Tab. NA.16 betrachtet werden, wenn sie die Anforderungen nach DIN 1052-10 erfüllen, vorausgesetzt, dass der Winkel zwischen dem Klammerrücken und der Faserrichtung des Holzes mindestens 30° beträgt. Andernfalls sind sie wie glattschaftige Nägel zu betrachten.
Bei Verwendung von Fermacellplatten gilt entsprechend /28/ für den Ausziehwiderstand Rax,k
 
Nach /41/, 8.3.2 (4), darf der Ausziehwiderstand für Nägel mit anderem als glattem Schaft, wie in EN 14592 definiert, wie folgt berechnet werden
Nach /41/, NCI Zu 8.3.1.3 (NA.9), darf bei einschnittigen Holzwerkstoff-Holz-Nagelverbindungen mit profilierten
Nägeln (Sondernägeln) - außer bei Gipsplatten-Holz-Verbindungen - der charakteristische Wert der Tragfähigkeit
Fv,Rk um einen Anteil ΔFv,Rk erhöht werden.
Nach /41/, NCI Zu 8.3.1.4 (NA.4), darf bei einschnittigen Stahlblech-Holz-Nagelverbindungen mit profilierten Nägeln
die charakteristische Tragfähigkeit Fv,Rk nach Gleichung (NA.129) um einen Anteil ΔFv,Rk erhöht werden.
Nach /41/, NCI Zu 8.3.2 (NA.12), dürfen für Nägel, die nach /18/ einer Tragfähigkeitsklasse zugeordnet wurden,
die charakteristischen Werte für die Ausziehparameter und die Kopfdurchziehparameter n. Tab. NA. 16 bestimmt werden.
 
Nach /16/, 8.7.2 (4) darf für Verbindungen mit Schrauben n. /26/ mit
der charakteristische Ausziehwiderstand berechnet werden zu
 
Bei Verbindungen mit Bolzen oder Passbolzen darf der charakteristische Wert der Tragfähigkeit Fv,Rk n. /16/, 8.2.2,
um einen Anteil ΔFv,Rk erhöht werden.
Gemäß /16/, 8.2.2 (2), ist ΔFv,Rk auf 25% von Fv,Rk zu begrenzen.
Maßgebend für ΔFv,Rk ist die Querdruckspannung unter der Unterlegscheibe. Die wirksame Fläche unter der Scheibe kann nach /16/, 8.5.2(2), zu A · 3.0 · fc,90,k berechnet werden.
 
Sofern nichts anderes festgelegt ist, gelten die Bestimmungen für Verbindungen mit Stabdübeln und Passbolzen sinngemäß.
 
Ring- oder Scheibendübel bieten keinen Widerstand gegen Herausziehen.
Da Ring- oder Scheibendübel jedoch immer in Verbindung mit Bolzen ausgeführt werden müssen, wird vom Programm der Herausziehwiderstand des verwendeten Bolzens ermittelt.
Dieser Herausziehwiderstand kann auch gemäß  /16/, 8.2.2, oder /1/, 12.3 (8), zur Erhöhung der Schertragfähigkeit herangezogen werden.
In bestimmten Fällen darf die Tragfähigkeit Rk um einen Anteil ΔRk  erhöht werden.
Dieser Anteil resultiert aus dem Ausziehwiderstand des Verbindungsmittels.
 
Bei Verbindung mit glattschaftigen Nägeln sieht DIN 1052 unter Verwendung üblicher Materialien keine Möglichkeit der Erhöhung der Tragfähigkeit vor.
Bei Verwendung von Fermacellplatten ist gemäß /4/ jedoch eine Erhöhung möglich. Es gilt:
"Bei einschnittigen Verbindungen mit überwiegend kurzzeitiger Beanspruchung darf die ermittelte charakteristische Tragfähigkeit Rk für eine Beanspruchung parallel zum Rand der Gipsfaserplatte um einen Anteil ΔRk wie folgt erhöht werden."
Für die Ermittlung des Ausziehwiderstands Rax,k darf für alle zulässigen Verbindungsmittel der charakteristische Wert des Kopfziehparameters f2,k = 15 N/mm2 angenommen werden.
 
Für Klammern gilt das Gleiche wie für Verbindungen mit Nägeln.
Bei Verwendung von Fermacellplatten gilt entsprechend /4/ für den Ausziehwiderstand Rax,k.
 
Bei einschnittigen Holzwerkstoff-Holz-Nagelverbindungen mit Sondernägeln der Tragfähigkeitsklasse 3 - nicht jedoch
bei Gipskarton-Holz-Verbindungen - darf der charakteristische Wert der Tragfähigkeit Rk n. /1/, Gl. (226), um einen Anteil ΔRk erhöht werden.
Beim Anschluss von Brettsperrholz, Sperrholz, OSB-Platten, kunstharz- oder zementgebundenen Spanplatten dürfen die charakteristischen Werte des Kopfdurchziehparameters f2,k n. Tab. 14 nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn diese Platten mindestens 20 mm dick sind.
Die charakteristische Rohdichte ρk ist dabei mit 380 kg/m3 in Rechnung zu stellen.
Für Platten mit einer Dicke zwischen 12 mm und 20 mm darf in allen Fällen nur mit f2,k = 8 N/mm2 gerechnet werden.
Bei geringeren Plattendicken als 12 mm darf mit Rax,k = 400 N gerechnet werden.
Bei einschnittigen Stahlblech-Holz-Nagelverbindungen mit Sondernägeln der Tragfähigkeitsklasse 3 darf
der charakteristische Wert der Tragfähigkeit Rk n. Gl. (228) um einen Anteil ΔRk erhöht werden.
 
Bei einschnittigen Verbindungen mit Holzschrauben darf der charakteristische Wert der Tragfähigkeit Rk
um einen Anteil ΔRk erhöht werden.
Der charakteristische Wert des Ausziehwiderstands von Holzschrauben, die unter einem Winkel
45° ≤ α ≤ 90° zur Faserrichtung in das Holz eingeschraubt sind, darf wie folgt berechnet werden.
Für f1,k und f2,k dürfen die in /1/, Tab. 15, angegebenen Werte in Rechnung gestellt werden.
Holzschrauben mit einem Gewinde n. DIN 7998 dürfen ohne Nachweis in die Tragfähigkeitsklasse 2A
eingestuft werden.
Für den Nachweis der Tragfähigkeit einer Holzschraube mit einem Gewinde n. DIN 7998 auf Zug in
Schaftrichtung darf die charakteristische Tragfähigkeit der Schraube angenommen werden zu
Beim Anschluss von Brettsperrholz, Sperrholz, OSB-Platten, kunstharz- oder zementgebundenen Spanplatten dürfen die charakteristischen Werte des Kopfdurchziehparameters f2,k n. Tab. 14 nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn diese Platten mindestens 20 mm dick sind.
Die charakteristische Rohdichte ρk ist dabei mit 380 kg/m3 in Rechnung zu stellen.
Für Platten mit einer Dicke zwischen 12 mm und 20 mm darf in allen Fällen nur mit f2,k = 8 N/mm2 gerechnet werden.
Bei geringeren Plattendicken als 12 mm darf mit Rax,k = 400 N gerechnet werden.
 
Bei Verbindungen mit Passbolzen darf der charakteristische Wert der Tragfähigkeit Rk n. 12.2 um
einen Anteil ΔRk erhöht werden.
Für die Berechnung von Rax wird i.d.R. die Querdruckpressung der Unterlegscheibe auf das Holz maßgebend.
Die effektive Querdruckfläche ist abhängig vom Unterlegscheiben- und vom Bolzendurchmesser und berechnet
sich gemäß /8/, 8.3, zu
 
Sofern nichts anderes festgelegt ist, gelten die Bestimmungen für Verbindungen mit Stabdübeln und Passbolzen sinngemäß.
 
Ring- oder Scheibendübel bieten keinen Widerstand gegen Herausziehen.
Da Ring- oder Scheibendübel jedoch immer in Verbindung mit Bolzen ausgeführt werden müssen, wird
vom Programm der Herausziehwiderstand des verwendeten Bolzens ermittelt.
Dieser Herausziehwiderstand kann auch gemäß /1/, 12.3(8), zur Erhöhung der Schertragfähigkeit
herangezogen werden.
Der Nachweis wird entspr. EC 5, 8.1.4, und Bild 8.1 geführt.
Werden Kräfte in einer Verbindung unter einem Winkel zur Faserrichtung eingeleitet, ist ein Nachweis gegen
Querzugversagen zu erbringen. Es gilt
Für Verbindungen mit mehreren Verbindungsmittelspalten ist in /41/, NCI zu 8.1.4 ein Verfahren angegeben. Es gilt
Bei beidseitigem oder mittigem Queranschluss gilt (NA. 8)
Bei einseitigem Queranschluss gilt (NA. 9)
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