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- 1n 15.01.2019
neu: Infolge der Ergebnisse eines Forschungsberichtes des Deutschen Wetterdienstes wurden die Schneelastzonendaten in sieben bayerischen Landkreisen überarbeitet. Diese Daten wurden nun in der 4H-WUSL-Datenbank übernommen.
Bei der Ermittlung der Kraftresultierenden aus Wind auf quaderförmige Gebäude wurde programmintern stillschweigend davon ausgegangen, dass es sich um schlanke Gebäude mit h>b und h>d handelt. Hierauf wurde nicht hingewiesen und dies wurde auch nicht überprüft. Ab sofort werden auch die Werte für gedrungene Baukörper korrekt ausgewiesen.
Die Erdbebenzonen und geologischen Untergrungklassen für Jestetten und Lottstetten wurden korrigiert.
- 1m 16.02.2018
Bei Walmdächern wurde im Ausdruck versehentlich in der Überschrift auf Sattel- und Trogdächer verwiesen.
- 1l 15.01.2018
Die Höhenangabe von Mühlhausen im Täle wurde korrigiert.
Die Postleitzahl von Sankt Peter-Ording wurde korrigiert.
- 1j 27.10.2017
Für die Stadt Wesseling (in NRW) wurde fälschlicherweise die Windzone 1 ausgegeben. Richtig ist Windzone 2.
Für Borkum wurde fälschlicherweise die Windzone 3 ausgewiesen. Richtig ist Windzone 4.
- 1h 08.08.2017
Im nordöstlichen Bereich Mecklenburg-Vorpommerns mit der Zuordnung Schneelastzone 2 wurden für einige Gemeinden die Anmerkung “Norddeutsche Tiefebene” nachgetragen.
- 1g 15.05.2017
In den Geländekategorien II, III und IV wurde für Gebäude mit einer Höhe größer 50m ein zu großer Wert für den Böengeschwindigkeitsdruck ausgewiesen.
Die geologische Untergrundklasse von Oberkirch (Baden-Würtenberg) wurde von S auf R korrigiert.
- 1e 07.09.2016
Der Böengeschwindigkeitsdruck nach DIN EN 1991-1-4 in Verbindung mit DIN EN 1991-1-4/NA wurde in 4H-WUSL bisher auch für ebene Gelände nach den Regeln NA.B.4.1 (Erfassung des Topografieeinflusses) ermittelt. Da diese Berechnung in bestimmten Fällen geringfügig höhere Werte liefert, wird nun der Böengeschwindigkeitsdruck für den Regelfall nach Tabelle NA.B.2 bzw. Absatz NA.B.3.3 ermittelt. Dies entspricht den Ergebnissen nach DIN 1055-4.
- 1d 05.07.2016
Bei der Ermittlung des vereinfachten Böengeschwindigkeitsdrucks wurde leider auf einen falschen Wert für die Gebäudehöhe zurückgegriffen.
der 4H-WUSL Patch kann über das Internet heruntergeladen werden.