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der Tragsicherheitsnachweis der offenen, dünnwandigen
Querschnitte kann nach dem Nachweisverfahren
Elastisch-Plastisch (E-P) geführt werden (DIN 18800, El.
757) |
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Bei diesem Nachweisverfahren werden die Schnittgrößen
(Beanspruchungen) auf Grundlage der
Elastizitätstheorie bestimmt. |
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Anschließend wird mit Hilfe des Teilschnittgrößenverfahrens
(TSV) mit Umlagerung überprüft, ob die
Schnittgrößen vom Querschnitt unter Ausnutzung der
plastischen Reserven aufgenommen werden können (plastische
Querschnittstragfähigkeit). |
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Dreiblechquerschnitte (I-, C-, U-, Z-, L-, T-Querschnitte)
und Rohre können als Profile oder typisierte
Querschnitte unter zweiachsiger Beanspruchung einschließlich
St. Venant'scher Torsion und Wölbkrafttorsion nachgewiesen
werden. |
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die Begrenzung der Grenzbiegemomente (DIN 18800, El. 755)
kann bei Bedarf auch ausgeschaltet werden. |
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bei Ausnutzung der plastischen Reserven des Querschnitts werden
die Grenzwerte grenz (b/t) automatisch nach Tab. 15 statt nach
Tab. 12-14 errechnet. |
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die plastischen Reserven bei alleiniger Wirkung von My bzw.
Mz betragen beim I-Profil 14 % bzw. 50 % (25 % bei Begrenzung
der Grenzbiegemomente). Bei gleichzeitiger Wirkung mehrerer
Schnittgrößen kann die plastische Reserve deutlich
über die Reserven bei Wirkung einzelner Schnittgrößen
hinausgehen. |
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der detaillierte Rechengang kann für ausgewählte
Stellen des Durchlaufträgers (Detailnachweispunkte) als
Druckliste ausgegeben werden. |
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Literatur: Kindmann, R., Frickel, J.: Elastische und plastische
Querschnittstragfähigkeit,
Grundlagen, Methoden, Berechnungsverfahren, Beispiele, Verlag
Ernst & Sohn, Berlin 2002 |